Nach dem Entwurf des Agrarressorts sollen in der Gewichtsklasse von 51 kg bis 110 kg jedem Mastschwein in Stufe 1 mindestens 0,95 m2 zur Verfügung stehen müssen. Die Initiative Tierwohl verlangt 0,85 m2, gesetzlich vorgeschrieben sind 0,75 m2. Für Gruppengrößen von mehr als 40 Tieren sieht das Label in Stufe 1 bei über 50 kg schweren Tieren eine Reduzierung des Platzangebots um 10 % vor.
Hinsichtlich der Buchtenstrukturierung sollen beim Tierwohllabel in allen Stufen mindestens drei Vorgaben eingehalten werden müssen. Dabei sollen teilnehmende Landwirte aus einem Katalog auswählen können, der unter anderem Trennwände, erhöhte Ebenen, Mikroklimabereiche, unterschiedliche Lichtbereiche oder Duschen umfassen soll.
Betäubungslose Ferkelkastration nicht zugelassen
Nicht zugelassen werden soll beim Tierwohlkennzeichen die betäubungslose Ferkelkastration, und zwar bereits in der Stufe 1 und auch schon vor Ablauf der soeben beschlossenen Verlängerung der Übergangsfrist bis Ende 2020. Generell sollen nur solche Verfahren angewendet werden dürfen, die in Deutschland rechtskonform sind. Unter lokaler Betäubung kastrierte Importferkel fallen damit raus.
Vorgeschrieben werden soll für Tierwohl-Betriebe die Teilnahme an einem Erfassungssystem, um einen Tiergesundheitsindex abzuleiten. Tierhalter sollen sich genauso wie Transporteure und Schlachthofmitarbeiter jährlichen Fortbildungen zum Tierschutz unterziehen müssen. Die Transportdauer soll in allen Stufen auf maximal acht Stunden begrenzt werden. Ab vier Stunden sollen die Ladeflächen eingestreut und Tränken vorhanden sein müssen. Im Schlachtbereich sieht der Ressortentwurf unter anderem Mindestanforderungen an den Wartestall sowie für die Betäubung und Entblutung vor.
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