Die beiden Amtsveterinäre waren vom Kreis Gütersloh im Schlachthof von Tönnies in Rheda-Wiedenbrück eingesetzt worden, um die Schlachtung zu überwachen. Wie der WDR berichtet, wurden im Wartestall des Schlachthofs unerwartet Ferkel geboren. Einer der Veterinäre ertränkte die Jungtiere daraufhin in einem Wassereimer. Sein Kollege griff nicht ein, um das zu verhindern. Zeugen hatten den Vorfall in einem Handy-Video festgehalten. Tönnies meldet den Fall aufgrund dieser Aufnahmen dem Veterinäramt des Kreis Gütersloh, der die Tierärzte sofort kündigte. Ob diese Kündigung rechtens war, wurde am vergangenen Donnerstag (24. November 2022) vor dem Arbeitsgericht Bielefeld verhandelt.
Urteil: Fristlose Kündigung eines Veterinärs war rechtswidrig
Das Arbeitsgericht kam am Ende des Prozesstages zu einem Urteil: Die fristlose Kündigung des Veterinärs, der nur zuschaute, war nicht rechtens. Er darf weiter beim Kreis Gütersloh arbeiten. Die Klage des Tierarztes, der die Tiere tötete, wird am 22. Februar 2023 weiterverhandelt.
Tötung eines Wirbeltiers muss ohne Schmerzen erfolgen
Die Geburt der Ferkel im Schlachthof hätte nicht vorkommen dürfen. Der Tiertransport von trächtigen Schweinen ist europaweit verboten. Werden trotzdem Ferkel in einem Warteraum eines Schlachthofs geboren, müssen sie laut Tierschutzgesetz mit Gas betäubt und anschließend ohne Leiden und Schmerzen getötet werden. Im vorliegenden Fall soll laut Angaben des WDR einer der Veterinäre einen Tönnies-Mitarbeiter aufgefordert haben, einen Eimer Wasser zu holen und mindestens drei Ferkel zu ertränken. Der Mitarbeiter holte den Eimer, weigerte sich aber, die Tiere zu töten.
Tierquälerei durch Veterinär: Kreis Gütersloh spricht außerordentliche Kündigung aus
Daraufhin habe der Veterinär die Ferkel selbst ertränkt. Dieser Vorgang soll fast zwei Minuten gedauert haben. Nach dem das Unternehmen Tönnies den Vorfall beim Kreis Gütersloh gemeldet hatte, stellte dieser die Tierärzte sofort frei und entschied sich später für eine außerordentliche Kündigung der Amtsveterinäre. Sie klagten gegen diese Kündigung vor dem Amtsgericht Bielefeld.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.