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Mast

Toleriert EU geringe Abweichungen bei Spaltenweiten?

am Mittwoch, 13.06.2012 - 13:56 (Jetzt kommentieren)

Die ab 2013 geltenden Bestimmungen zu Schlitzweiten bei Spaltenböden sollten einen Toleranzwert erlauben. Das fordern einige Vertreter der EU-Kommission.

Vertreter der EU-Kommission fordern, dass bei den ab 2013 geltenden Bestimmungen zu den Schlitzweiten bei Spaltenböden Toleranzen von bis zu 3 Millimeter (mm) zulässig sind, berichtet die Interessensgemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN). Somit wären beispielsweise bei Mastschweinen nun doch Spaltenbreiten von 18 mm mit plus-minus 3 mm Toleranz möglich. Bisher waren sowohl in der deutschen Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung als auch in der entsprechenden EU-Richtlinie keine Toleranzen vorgesehen.
 
Die EU-Kommission empfiehlt jetzt allen Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung nicht nur die EU-Richtlinie, sondern auch die Industrienorm für die Fertigung von Betonbauteilen heranzuziehen. Damit wäre die Möglichkeit gegeben, Toleranzen zu akzeptieren.
 
EU-Richtlinie zur Spaltenweite ab 2013:
  • Saugferkel: 11 mm
  • Absatzferkel: 14 mm
  • Zuchtläufer und Mastschweine: 18 mm
  • Jungsauen, Sauen und Eber: 20 mm
Ein Beschluss der EU-Kommission zur Toleranz bei Schlitzweiten liegt noch nicht vor. Außerdem besteht die Möglichkeit, innerhalb der EU-Mitgliedssländer die Regeln schärfer auszulegen, sprich auf die Toleranz bei der Spaltenbreite zu verzichten. Interessenverbände haben dazu eine Stellungnahme des Bundeslandwirtschaftsministeriums eingefordert.
 
Die ISN versucht derzeit nach eigenen Angaben eine verbindliche Aussage im Sinne der Schweinehalter von den zuständigen Behörden einzuholen, wie die Empfehlungen der EU-Kommission auszulegen sind. Der Verband empfiehlt Schweinehaltern, die konkrete Aussagen benötigen, sich z.B. mit den zuständigen Veterinärbehörden in Verbindung zu setzen.
 
 
 
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