Steigende Leistungen mit höheren
Ferkel- und Umtriebszahlen führen schnell zum Überschreiten der Grenze. Wer die Vieheinheiten-Grenze um mehr als 10 Prozent überschreitet, wird neuerdings bereits im laufenden Wirtschaftsjahr gewerblich. Was hierbei zu beachten ist, erläutert Ruth Beverborg von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Wie schnell der sofortige Strukturwandel eintreten kann, verdeutlicht Übersicht 2. Ein Betrieb mit 200 Sauen (200 Sauen * 0,33 VE = 66 VE) und 23 verkauften Ferkeln pro Sau und Jahr sowie einem durchschnittlichen Verkaufsgewicht von 29 Kilogramm pro Ferkel (4.600 Ferkel * 0,04 VE = 184 VE) produziert 250 Vieheinheiten (VE) jährlich. Der Flächenbedarf für eine steuerrechtlich landwirtschaftliche Produktion liegt bei 28 Hektar LF, denn nach dem Bewertungs- und Einkommensteuerrecht gehören Tierbestände in vollem Umfang zur Landwirtschaft, wenn im Wirtschaftsjahr
- für die ersten 20 ha nicht mehr als 10 VE/ha
- für die nächsten 10 ha nicht mehr als 7 VE/ha
- für die nächsten 20 ha nicht mehr als 6 VE/ha
- für die nächsten 50 ha nicht mehr als 3 VE/ha und
- für die weitere Fläche nicht mehr als 1,5 VE/ha
erzeugt oder gehalten werden.
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