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Umfrage: Datenbank für Antibiotika unnötig

am Montag, 24.09.2012 - 12:54 (Jetzt kommentieren)

Berlin - In der vergangenen Woche wurde die Arzneimittelnovelle beschlossen. Demnach wird der Antibiotikaeinsatz umfassend erfasst. Wir haben gefragt, wie sinnvoll Sie das finden.

Seit Anfang September werden die Antibiotikaverschreibungen der Tierärzte für Schweinmastbetriebe in einer zentralen Datenbank gespeichert. Für QS-Mitglieder ist die Teilnahme am Monitoring verpflichtend. An unserer Umfrage: Was halten Sie von der Datenbank für Antibiotikaverschreibungen? 537 User haben an der Umfrage teilgenommen. Dabei haben 63,3 Prozent auf  "Nein, das ist nicht nötig" geklickt. 36,7 Prozent fanden, dass eine zentrale Kontrolle nötig sei.
 
Das Bundeskabinett hat vergangene Woche eine Novelle des Arzneimittelgesetzes verabschiedet. Ab Frühjahr 2013 wird dem Beschluss zufolge eine Antibiotika-Datenbank aufgebaut. Mehr dazu lesen Sie hier ...
 
Die Bundesregierung veranschlagt den Aufwand, der für die gut 165.000 Schweine-, Kälber- und Hühnermastbetriebe in Deutschland aus den vorgesehenen Neuregelungen, auf rund 42 Millionen Euro im Jahr. Mehr dazu lesen Sie hier ...
 
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Antibiotika per Gesetz minimieren


Berlin - Nach dem vom Kabinett beschlossenen Entwurf zur Novellierung des Arzneimittelgesetzes sind Mäster künftig verpflichtet, vierteljährlich Daten über den Einsatz von Antibiotika zu übermitteln.


Die von der Bundesregierung angestrebte deutliche Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung wird mit einem zusätzlichen bürokratischen Aufwand für Landwirte, Tierärzte und Behörden einhergehen. Das geht aus dem Entwurf zur Novellierung des Arzneimittelgesetzes (AMG) hervor, den das Bundeskabinett in der vergangenen Woche beschlossen hat.

Regelmäßige Datenübermittlung

Mäster sind künftig verpflichtet, neben dem weiter zu führenden Stallbuch über den Medikamentenseinsatz vierteljährlich Daten über den Einsatz von Antibiotika der zuständigen Landesbehörde zu übermitteln, wobei eine Übertragung dieser Verpflichtung auf Dritte ausdrücklich zugelassen werden soll. Im Rahmen des geplanten Antibiotikaminierungskonzepts als Kernstück der Novelle soll den Überwachungsbehörden ermöglicht werden, die Behand- lungshäufigkeit mit Antibiotika in einem Betrieb zu beurteilen und mit anderen Betrieben zu vergleichen.
Liegt ein Betrieb oberhalb von bundesweiten Kennzahlen, soll ihn die Behörde zur Vorlage eines Minimierungsplans veranlassen und konkrete Maßnahmen anordnen können, etwa bauliche Verbesserungen, bestimmte Managementvorgaben, Hygienemaßnahmen oder auch eine Reduzierung des Tierbesatzes.

DBV warnt vor Bürokratieaufwand

Die Grundlage für die Erfassung und Bearbeitung der Daten soll eine bundeseinheitliche amtliche Datenbank bilden, die von den Ländern aufgebaut werden soll. Vorgesehen sind ferner restriktivere Regelungen für den Einsatz bestimmter Antibiotika, die auch in der Humanmedizin bedeutend sind. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner sprach von einer der "tiefgreifendsten und ehrgeizigsten Reformen der Tierarzneimittel-Gesetzgebung". Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisierte "extrem bürokratische Auflagen" für die Halter und warnte davor, die Eigeninitiative der Landwirtschaft zur Reduzierung des Antibiotikaeinsaetzes im Rahmen von Qualität und Sicherheit GmbH (QS) zu untergraben.

Erhebliche Kosten

Die Bundesregierung veranschlagt den Aufwand, der für die gut 165.000 Schweine-, Kälber- und Hühnermastbetriebe in Deutschland aus den vorgesehenen Neuregelungen, auf rund 42 Millionen Euro im Jahr. Die Kosten entstehen insbesondere bei der laut Entwurf künftig verpflichtenden vierteljährlichen Weitergabe von Daten über den Antibiotikaeinsatz im Betrieb, der Ermittlung der Ursachen für das Überschreiten einer Durchschnittsmarke beim Antibiotikaeinsatz sowie der gegebenenfalls geforderten Aufstellung eines betrieblichen Antibiotikaminimierungsplans und den daraus resultierenden Maßnahmen.
 
Die Mehrkosten für die Länder, die durch die geforderte zentrale Datenbank und zusätzliche Kontrollaufgaben entstehen, schätzt die Regierung auf rund 22 Millionen Euro im Jahr. Der Bundestag wird sich am 8. November in Erster Lesung mit dem Entwurf befassen. Anfang Dezember soll die Novelle im Parlament beschlossen werden. Der Bundesrat wird voraussichtlich am 2. November zu dem zustimmungspflichtigen Gesetzentwurf Stellung nehmen. Der zweite Durchgang steht laut Zeitplan am 1. Februar 2013 auf der Tagesordnung in der Länderkammer.

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