
Antibiotika per Gesetz minimieren

Berlin - Nach dem vom Kabinett beschlossenen Entwurf zur Novellierung des Arzneimittelgesetzes sind Mäster künftig verpflichtet, vierteljährlich Daten über den Einsatz von Antibiotika zu übermitteln.
Die von der Bundesregierung angestrebte deutliche Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung wird mit einem zusätzlichen bürokratischen Aufwand für Landwirte, Tierärzte und Behörden einhergehen. Das geht aus dem Entwurf zur Novellierung des Arzneimittelgesetzes (AMG) hervor, den das Bundeskabinett in der vergangenen Woche beschlossen hat.
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