Wie die Zeitung Der Merkur berichtet, hat die Polizei Murnau die Ermittlungen zu einem umstrittenen Abschuss dreier Alpenschweine in Großweil in Bayern nun abgeschlossen. Die Freilandhaltung der Tiere sei nicht genehmigt gewesen.
Der Besitzer zeigte den Jäger, der die behaarten Tiere für Wildschweine hielt, dennoch an.
Schweine erschossen: Sachbeschädigung, Verstoß gegen Tierschutzgesetz
Der örtliche Kreisjagdverbands-Chef hat drei Alpenschweine in einem Gehege bei Großweil erschossen, wie er auch offen zugab. Es sei jedoch kein Vorsatz gewesen. Er habe sie für Wildschweine gehalten. Die Tochter des Schweinebesitzers glaubte dieser Erklärung jedoch nicht.
Die Polizeiinspektion (PI) Murnau hat nun geprüft, ob der Jäger gegen das Tierschutzgesetz verstoßen habe. Zudem stehe laut Merkur der Verdacht der Sachbeschädigung sowie eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bayerischen Jagdgesetz und nach dem Waffengesetz im Raum.
Illegal: Schweine und Freilandhaltung nicht gemeldet
Die PI Murnau befragte zahlreiche Beteiligte und hat nun die Ermittlungen abgeschlossen sowie die Ergebnisse an die Staatsanwaltschaft München II übermittelt. Diese prüft die Unterlagen nun.
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen habe inzwischen bestätigt, dass die Schweine auf dem Grundstück „illegal“ gehalten worden seien. Die Schweine und die Freilandhaltung seien dem Landratsamt nicht gemeldet worden. Zudem wäre das Veterinäramt zu kontaktieren gewesen. Auf ein Bußgeldverfahren habe man nun jedoch verzichtet, da es sich um keinen Vorsatz gehandelt habe und der Betreiber erstmalig aufgefallen sei. Es sei bei einer Verwarnung geblieben.
ASP und Verwechslung: Alpenschwein ähnelt dem Wildschwein
Ein Kollege verteidigt im Merkur den Jäger: Dass Wildschweine durch den Futtergeruch und die Düfte der Sauen angelockt wurden, müsse auch dem Halter, ein Jäger, bewusst gewesen sein. Das Alpenschwein sei eine Rasse, die am ganzen Körper schwarz behaart sei. Somit könne es durchaus mit einem Wildschwein verwechselt werden. Der Jäger habe den Abschuss außerdem umgehend gemeldet und sich beim Halter entschuldigt.
Er betont abschließend gegenüber der Zeitung, dass Grundeigentümer von den zuständigen Jägern zum Schutze ihrer Wiesen und Flure sowie zur Verhinderung der Afrikanischen Schweinepest ja auch eine intensive Bejagung der Wildschweine fordern würden.
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