Die Futterkosten in der Schweinefleischerzeugung sind massiv gestiegenen. Laut der Vereinigung der Erzeugergemeinschaften (VEZG) belaste dies zurzeit besonders den Ferkelaufzüchter, der in sogenannten arbeitsteiligen Systemen die Ferkel von 8 bis 30 kg aufzieht. Daher ist der momentan veröffentlichte Preisabstand zwischen der 8 kg und 25 kg Notierung vielfach nicht ausreichend, um eine rentable Aufzucht sicherzustellen.
Kosten für Ferkelaufzüchter überproportional gestiegen
Geschäftsführer Dr. Albert Hortmann-Scholten erläutert auf Anfrage von agrarheute, dass das arbeitsteilige System eingeführt wurde, um den kleineren Sauenhaltern eine faire Vermarktungschance zu bieten. Denn Mäster fingen an, größere Ferkelpartien zu bevorzugen und zu honorieren. Gerade die reinen Aufzüchter würden jetzt aber am stärksten unter den überproportional gestiegenen Kosten für die benötigten proteinreichen Futtermittel leiden.
Sauenhalter, die ihre Ferkel selbst ausziehen oder Betriebe mit geschlossenen System hätten etwas eher die Chance, die Kosten abzufangen. Aber Hortmann-Scholten stellte klar, dass kein Ferkelerzeuger derzeit kostendeckend wirtschaften könne. Dazu bräuchte es einen Preis von 2,40 bis 2,60 pro kg Schlachtgewicht und man dürfe die Ferkelerzeuger am Anfang der Kette auf keinen Fall vergessen.
Mäster sollten solidarisch handeln
Am größten bleibe der Druck aber bei den spezialisierten Ferkelaufzüchtern. Deshalb schlägt die VEZG vor, einen betriebsindividuellen Futterkostenzuschlag zu gewähren. Dieser solle laut Hortmann-Scholten von den Mästern kommen. Sie hätten von den großen Partien mit höherwertigen Ferkeln dank beispielsweise eines einheitlichen Gesundheitsstatus und Hygienekonzepts einen ökonomischen Mehrwert.
Der Preisaufschlag solle gezahlt werden, bis sich das Preisniveau für ein Ferkelaufzuchtfutter wieder normalisiert habe. Einige Mitgliedsorganisationen hätten dies bereits umgesetzt, da ansonsten die Systemferkelaufzuchtbetriebe keine 8-kg Ferkel mehr aufgestallt hätten.
Auf Gewicht achten, sonst drohen Qualitätsprobleme
Darüber hinaus haben sich die Fachgremien mit der Frage beschäftigt, ob die Höhe der Vergütung für die Gewichtszuschläge angepasst werden muss. Die Vergütung der Übergewichte liegt derzeit zwischen 25 und 30 kg bei 1 Euro/kg. Über 30 kg werden in der Regel 0,75 Euro/kg Lebendgewicht bezahlt.
Die Kommission ist der Ansicht, dass hier aktuell kein Änderungsbedarf besteht. Einig ist man sich darin, dass die Verkaufsgewichte, die zwischen 28 und 30 kg liegen, nicht steigen sollten, da ansonsten Qualitätsprobleme auftreten könnten.
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