Die Westfleisch SCE hat kürzlich ihren Vertragslieferanten mitgeteilt, dass für einen gewissen Zeitraum auch mit Improvac immunokastrierte Eber geliefert werden können. Wie der Marktexperte der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Dr. Frank Greshake gegenüber der landwirtschaftlichen Presse weiter mitteilte, geht das westfälische Schlachtunternehmen damit über ein derzeit laufendes Projekt hinaus.
Im Rahmen des neuen Vorhabens wurden zwei Varianten angeboten:
- Betriebe mit Ebermast könnten in den nächsten drei Wochen die Erstimpfung mit Improvac durchführen und diese Schweine von Ende April bis Mitte Juni dieses Jahres schlachten lassen.
- Betriebe mit Mast von Kastraten sollten mit ihrem Ferkellieferanten den Bezug unkastrierter Tiere abstimmen und diese nach Impfung als Mastschweine in den Kalenderwochen 27 bis 33 vermarkten.
Das Angebot gilt Greshake zufolge nur für die Westfleisch-Vertragsbetriebe. Die Improvac-Tiere sollten an den Standorten Coesfeld und Oer-Erkenschwick geschlachtet werden. Interessierte Mäster müssten sich in den nächsten Tagen bei ihrem Vermarkter melden, denn Westfleisch wolle bis zum 18. Februar wissen, wer an dem Projekt teilnehme.
Abrechnung der Improvac-Eber nach der Standard-Westfleischmaske
Teilnehmende Landwirte müssten Improvac über ihren Tierarzt beziehen. Die ersten Impfungen könnten auch extern über den Impfstoffanbieter Zoetis erfolgen. Bezahlt werden die Improvac-Tiere laut Greshake nach der Standard-Westfleischmaske für Börge und Sauen und nicht nach der Ebermaske. Allerdings werde das Unternehmen einen Abschlag von 3 Cent/kg Schlachtgewicht erheben, um Kosten für die Geruchsdetektion und die gesonderte Zerlegung und Disposition umzulegen.
Unterdessen forderte der stellvertretende Vorsitzende der niedersächsischen CDU-Fraktion Helmut Dammann-Tamke den Lebensmittelhandel dazu auf, „sich klar zu positionieren, welche Art von männlichen Schlachtschweinen er ab spätestens 1. Januar 2021 vermarkten möchte“. Die Alternativen seien Eberfleisch oder Fleisch von kastrierten Schweinen – mit Betäubung oder der Immunokastration. „Wir beobachten mit Sorge, dass der Handel sich dieser Verantwortung nach wie vor entzieht“, monierte der CDU-Politiker. Doch das Schlachtschwein, das zum Jahreswechsel 2020/21 im Schlachthof verarbeitet werde, sei bereits Ende Mai 2020 geboren. Bis dahin benötigten die Landwirte Klarheit, betonte Dammann-Tamke. Eine weitere Fristverlängerung bei der betäubungslosen Ferkelkastration werde es nicht geben.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.