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Schweinehaltung

Wettbewerbsverzerrung? Frankreich erlaubt 4. Weg bei Ferkelkastration

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am Mittwoch, 05.01.2022 - 11:33 (1 Kommentar)

Die betäubungslose Kastration von Ferkeln ist nun auch in Frankreich verboten. Aber das Land erlaubt den sogenannten vierten Weg.

Seit dem 1. Januar 2022 ist in Frankreich die Kastration von Ferkeln ohne Schmerzausschaltung verboten. Anders als in Deutschland erlaubt das Land aber den sogenannten vierten Weg: Schweinehalter dürfen die Lokalanästhesie vor der eigentlichen Kastration selbst vornehmen. Bevor sie den Eingriff selbst durchführen, müssen sie nur eine entsprechende Schulung absolvieren.

Für die Schmerzausschaltung verwendet werden können Lidocain zur Injektion sowie Tri-Solfen als Gel. Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums durchläuft das Gel zurzeit ein Zulassungsverfahren in Belgien. Sobald dies abgeschlossen ist, soll in Frankreich kurzfristig eine befristete Genehmigung ergehen.

Was kostet die Kastration mit Betäubung?

Unklar ist auch in Frankreich, wie hoch die Mehrkosten sind und wer diese am Ende trägt. So hatte die Interprofession der Fleischverarbeiter (Culture Viande) vorgeschlagen, dass die Schlachtunternehmen für kastrierte Schweine einen Zuschlag von 2 Cent/kg zahlen sollen; laut der Interprofession würde das den Landwirten mehr als 15 Mio. Euro zusätzlich einbringen.
Die Regierung setzt für die Kastrastion voraus, dass die Vermarktung des Schweinefleisches innerhalb eines Qualitätssiegels oder eines Liefervertrages, der entsprechende Qualitätsanforderungen enthält. Durch die Aufnahme von Produktionskostenindikatoren in die Vereinbarung sieht die Regierung sichergestellt, dass die Erzeuger ihre Mehrkosten weitergeben können.
Der Fachverband der Schweinezüchter (FNP) veranschlagt die zusätzliche Belastung allerdings auf 13 Cent/kg.

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