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Schweine-Export

WTO: Russlands Einfuhrstopp ist nicht rechtskonform

am Montag, 22.08.2016 - 12:30 (Jetzt kommentieren)

Das 2014 von Russland verhängte Einfuhr-Verbot für EU-Schweinefleisch ist rechtswidrig. Das entschied nun die Welthandelsorganisation WTO.

Im Streit um das russische Importverbot für Schweine und bestimmte Schweinefleisch-Produkte aus der Europäischen Union hat Brüssel einen wichtigen Etappensieg errungen. Die Schiedskommission der Welthandelsorganisation (WTO) befand am Freitag, Russland habe mit dem Embargo gegen WTO-Regeln verstoßen.

Demnach muss Moskau die Einfuhr von Schweinefleisch aus der EU wieder zulassen. Russland kann allerdings innerhalb von 60 Tagen Berufung einlegen.

Russland-Embargo verstößt gegen Regeln

Wie aus einem WTO-Bericht hervorgeht, den das Schiedsorgan am vergangenen Freitag in Genf vorgelegt hat, verletzt das Importverbot den Grundsatz der Regionalisierung, wonach der Handel von bestimmten, als seuchenfrei anerkannten Gebieten eines Landes möglich bleibt, auch wenn der Gesundheitszustand im übrigen Landesgebiet sich ungünstig darstellt. Zudem wurde aus Sicht des Schiedsgremiums von Moskau auch nicht die geforderte Risikobewertung auf wissenschaftlicher Grundlage vorgenommen.

Hintergrund des Russlan- Embargos

Russland hatte die veterinärrechtlich begründete Einfuhrsperre Anfang 2014 verhängt, nachdem in einigen östlichen EU-Mitgliedsländern die Afrikanische Schweinepest (ASP) aufgetreten war. Da davon allerdings auch EU-Länder ohne Krankheitsfälle betroffen waren, hatte die EU-Kommission Klage bei der WTO eingereicht. Dabei war sie von mehreren Drittparteien unterstützt worden, unter anderem Australien, China, Japan, Korea, Norwegen, den USA, Brasilien und Südafrika.

Nach Einführung des russischen Embargos war die Importmenge von Schweinefleisch aus der Gemeinschaft von mehr als 800.000 Tonnen Schlachtgewicht (SG) mit einem Handelswert von 1,5 Mrd. Euro im Jahr 2013 auf wenige Restmengen an Wurst- und Verarbeitungsware geschrumpft.

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