Nachdem in Norditalien die Vogelgrippe in Geflügelbetrieben ausgebrochen ist, hat das schweizer Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) Maßnahmen zum Schutz vor einer Einschleppung in die Schweiz erlassen.
Für rohes Geflügelfleisch aus den Schutzzonen in der Emilia Romagna sowie für Konsumeier, lebendes Geflügel, Junglegehennen, Eintagküken sowie Bruteier aus den Schutz- und Überwachungszonen gilt ein Einfuhrverbot. Verdächtige Sendungen werden von der Eidgenössischen Zollverwaltung zurückgehalten und zur weiteren Abklärung an das BVET übermittelt.
Die Vogelgrippe ist hochansteckend und kann alle Vogelarten betreffen, vornehmlich jedoch Hühner und Truten.
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