Wie das Hauptzollamt Bielefeld meldet, erhielt eine Unternehmerin aus Nordrhein-Westfalen ein Jahr und zwei Monate Haftstrafe sowie Sozialstunden wegen Sozialversicherungsbetrug.
Der Bielefelder Zoll habe bei der Inhaberin eines Geflügelzuchtbetriebes "Scheinselbständigkeit" in mehreren Fällen festgestellt.
Geflügelbetrieb: Keine Sozialversicherung für Arbeitnehmer
Verurteilt wurde die Frau wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Sozialversicherungsleistungen in 45 Fällen - zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Monaten. Darüber hinaus muss sie 80 Sozialstunden ableisten. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, so die Beamten.
Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Bielefeld ermittelten, hatte die Verurteilte von Januar 2015 bis November 2018 mehrere Arbeitnehmer beschäftigt, ohne sie entsprechend zur Sozialversicherung anzumelden, wie es in der Pressemitteilung heißt.
Geflügelservicebetrieb: Lebendes Geflügel packen
Die Arbeitnehmer hatten Gewerbe angemeldet und waren als vermeintlich Selbständige für den Geflügelservicebetrieb tätig. Die Tätigkeiten, überwiegend wurde hier lebendes Geflügel gepackt, wurden von Beschäftigten und "Selbständigen" in Teamarbeit verrichtet. Unterschiede gab es hier nicht.
Die verurteilte Frau war ihren "Subunternehmern" auch bei der Erstellung von Rechnungen behilflich. Diese wurden von ihr erstellt und lediglich von den angeblichen Selbständigen unterschrieben.
Landwirtschaftliche Auftraggeber bezahlten Beschuldigte
Ihre landwirtschaftlichen Auftraggeber zahlten der Beschuldigten einen Stundensatz zwischen 13 Euro und 16 Euro. Ihre "Nachunternehmer" erhielten hiervon 11 Euro. "Dieses ist bei Weitem nicht ausreichend, um einen Betrieb gewinnbringend zu führen", so Ralf Wagenfeld vom Hauptzollamt Bielefeld.
Durch dieses Verhalten entstand der Sozialversicherung ein Schaden in Höhe von über 200.000 Euro. Das Urteil des Amtsgerichts Bielefeld ist rechtskräftig.
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