Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat sich jetzt deutlich zu den Stalleinbrüchen von Tierrechtsaktivisten positioniert. Tierrechtsorganisationen seien keine Ersatz-Staatsanwaltschaften, sondern Vereine, die sich an Recht und Gesetz halten müssen, so Schmidt. In den letzten drei Jahren wurden, laut Recherchen des MDR-Magazins „exakt“, über 50 Vorfälle von unbefugtem Eindringen sogenannter Tierschützer in Stallanlagen verzeichnet. Die Dunkelziffer ist vermutlich weitaus höher.
Stärkere strafrechtliche Verfolgung
Auch rechtschaffene Tierhalter fürchten die Stalleindringlinge. Denn einige der Tierrechtsaktivisten kämpfen nicht für ein Mehr ein Tierwohl, sondern für die Abschaffung der Fleischproduktion an sich. Laut agrarheute-Umfrage zu "Maßnahmen gegen Stalleinbrüche" fordert der Großteil (75%) der 338 befragten Landwirte eine stärkere strafrechtliche Verfolgung von unbefugten Stalleindringlingen. Auch Schmidt betont: Der Verdacht eines möglichen Tierschutzvergehens rechtfertigt nicht das Eindringen.
Ställe für Medien und Verbraucher öffnen
Laut Umfrage-Ergebnis sind zwölf Prozent der Teilnehmer der Meinung, dass man dem Problem mit einem Mehr an Transparenz durch eine verstärkte Öffnung der Ställe für Medien und Verbraucher begegnen sollte. Nur vier Prozent halten mehr Betriebskontrollen für sinnvoll. Neun Prozent der Tierhalter finden, dass eine bessere Absicherung der Ställe gegen unerwünschte Eindringlinge die effektivste Maßnahme gegen Stalleindringlinge ist.
Staatsanwaltschaften mit Tierschutzkompetenz
Der Bundeslandwirtschaftsminister geht einen anderen Weg und begrüßt eine Bündelung der Kompetenzen bei Staatsanwaltschaften zum Tierschutz. Einige Länder hätten bereits Schwerpunktstaatsanwaltschaften für den Bereich Tierschutz eingerichtet, in anderen herrsche ein intensiver Austausch zwischen Staatsanwaltschaften und den Veterinärbehörden. Ein weiterer Weg für klare Zuständigkeiten in Sachen Tierschutz sei die Möglichkeit, Kontrollen in den Ländern zentral zu organisieren. Im Vordergrund stehe dabei, dass eine Distanz zwischen Kontrolleuren und Betrieben gewahrt werde, so Schmidt.
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