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Vogelgrippe

Stallpflicht: Backhaus wirft Baden-Württemberg Trickserei vor

junge Legehennen im Stall
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Katharina Krenn, agrarheute
am Donnerstag, 09.02.2017 - 10:15 (Jetzt kommentieren)

Agrarminister Till Backhaus wirft Baden-Württemberg Verbrauchertäuschung vor. Das Ministerium hatte kurz vor Ende der 12-Wochen-Frist die wegen der Vogelgrippe verhängte Stallpflicht aufgehoben.

Wie der Südwestdeutsche Rundfunk berichtet, wird Baden-Württemberg vorgeworfen, die 12-Wochen-Regelung bei der wegen der Vogelgrippe verhängte Stallpflicht mit einem Trick umgangen zu haben. Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) sagte, dass Baden-Württemberg nach Ende der Frist die Ställe kurz geöffnet hätte, um dann einen neuen Seuchenzyklus und damit eine neue 12-Wochen-Frist herbeizuführen. Das grenze an Verbrauchertäuschung, so Backhaus laut SWR.

Stallpflicht-Verordnung in Baden-Württemberg

Die erste Stallpflicht verhängte Baden-Württemberg für knapp 11 Wochen am 17. November 2016. Am letzten Tag der verhängten Stallpflicht, sprich am 31. Januar 2017, wurde in einigen Gebieten eine zweite Stallpflicht vom 2. Februar bis zum 15. März erlassen.

Stallpflicht-Übersicht der Bundesländer.

Baden-Württemberg weist Vorwürfe zurück

Das CDU-geführte Landesagrarministerium weist die Vorwürfe entschieden zurück. In Baden-Württemberg sei die Zwölf-Wochen-Frist noch gar nicht erreicht gewesen, erklärte die Sprecherin am Mittwoch. "Wir hätten die Stallpflicht auch einfach bis Mitte Februar verlängern können." Dass zwischen der ersten und zweiten Stallpflicht ein Tag liege, sei der Tatsache geschuldet, dass ein solcher Erlass nicht innerhalb von zwei Stunden umgesetzt werden könne. "Wir hätten es aber auch auf den 1. Februar legen können, die rechtliche Situation wäre die gleiche."

Mit Material von SWR

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