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Geflügel

Stallpflicht von Geflügel abgeschafft

Hühnerstall
AgE/agrarheute
am Montag, 06.05.2013 - 07:20 (Jetzt kommentieren)

Berlin - In seiner letzten Sitzung hat der Bundesrat die in der "Geflügelpestverordnung" verankerte Stallpflicht von Geflügel abgeschafft.

In Deutschland gilt die Freilandhaltung von Geflügel wieder als Regelhaltung, womit die bisher geltende Stallpflicht aufgehoben ist. Das bestimmt die Erste Verordnung zur Änderung der Geflügelpestverordnung, der der Bundesrat am vergangenen Freitag ohne Maßgabe zugestimmt hat. Den zuständigen Behörden verbleibt jedoch die Möglichkeit, auf der Grundlage einer Risikobewertung die Aufstallung regional anzuordnen. Bislang war die Freilandhaltung von Geflügel nur auf der Basis amtlicher Aus- nahmegenehmigungen möglich. Das Bundeslandwirtschaftsministerium begründete die Entscheidung, vom bisherigen Grundsatz der Geflügelaufstallung abzugehen, mit dem mehrjährigen Zurückliegen des Auftretens von Hochpathogener Aviärer Influenza (HPAI), der hochgradig ansteckenden Vogelgrippe.
 
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Ausnahmegenehmigung nicht mehr notwendig

Die Haltung von Geflügel im Freiland war allerdings auch bisher auf Basis erteilter Ausnahmegenehmigung ohne Weiteres möglich, teilen der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) und der Deutsche Bauernverband (DBV) mit. In der Entscheidung wurde Bezug auf die Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts genommen. "Es darf zumindest kritisch hinterfragt werden, warum im Vorfeld keine aktuelle Risikobewertung erstellt wurde", kommentiert Dr. Bernd Diekmann, Vizepräsident des ZDG den Sachverhalt unter Verweis auf den aktuellen Fall einer schwachpathogenen Vogelgrippevariante in einer Legehennen-Freilandhaltung im Emsland. Im Falle einer Gefährdungslage müsse die Durchsetzbarkeit einer unverzüglichen Aufstallung auch bei geänderter Rechtslage sichergestellt sein.
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Eigenverantwortung bleibt weiter wichtig

Werner Hilse, Vizepräsident des DBV und Vorsitzender des DBV-Fachausschusses Eier und Geflügel unterstrich die gemeinsame Position mit dem ZDG. "Eine schnelle und praktikable Umsetzung der Stallpflicht von Geflügel ist ein wesentlicher Beitrag zum Schutz unserer Geflügelbestände und damit im Interesse eines jeden Geflügelhalters". Die Behörden stünden - ungeachtet einer geänderten Rechtslage - weiter in der Verantwortung, eine Anordnung der Stallpflicht effektiv umzusetzen. Unabhängig davon appellierten beide Verbände an die Eigenverantwortung aller Geflügelhalter, die gängigen Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin konsequent umzusetzen.
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