Die Europäische Kommission sieht keine Notwendigkeit, die zwölfwöchige Ausnahmegenehmigungsfrist für die Kennzeichnung von Freilandeier bei angeordneter Stallpflicht zu verlängern. Wie EU-Agrarkommissars Phil Hogan in einem Schreiben an den Vorsitzenden des Landwirtschaftsausschusses im Europaparlament, Czesław Adam Siekierski, vergangene Woche mitteilte, ist keine Ausweitung dieser Frist geplant.
Agrarkommissar will Glaubwürdigkeit der Freilandproduktion
Freilandeierproduzenten die aufgrund der Vogelgrippe ihre Tiere aufstallen müssen, verlieren nach zwölf Wochen Stallhaltung für ihreWare den Status „Freilandeier“ und müssen diese mit Preisabschlägen vermarkten. Der Agrarkommissar betonte, dass er sich der finanziellen Herausforderungen der Stallpflicht für die Freilandeierproduzenten bewusst sei.Wichtig sei jedoch auch, die Standards des Verbraucherschutzes aufrechtzuerhalten. Würden diese durch eine Verlängerung in Frage gestellt, bestünde die Gefahr, dass die Freilandproduktion insgesamt an Glaubwürdigkeit verliere, gab der Ire zu bedenken.
Alle Fraktionen fordern Fristverlängerung
Der Europaabgeordnete Martin Häusling von den Grünen kritisierte die Haltung des Agrarkommissars. Alle Fraktionen im Landwirtschaftsausschuss hätten Hogan aufgefordert, mittels eines delegierten Rechtsaktes die Frist für die unverschuldet in Not geratenen Betriebe zu verlängern, berichtete Häusling gegenüber Agra Europe. Auch Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner setzte sich für eine Fristverlängerung ein. In einem Schreiben an Hogan wies er am vergangenen Freitag (10.2.) auf die mit der langen Stallpflicht verbundenen "enormen wirtschaftlichen Einbußen" hin.
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