„Die Installation moderner Abluftfilter ist ein längst fälliger Beitrag zum Schutz der Anwohner im ländlichen Raum und der Umwelt“, heißt es in der Pressemitteilung des Thüringer Umweltministeriums. Das Kabinett machte am Dienstag bei einer Sitzung den Weg frei für einen Filtererlass für Großanlagen.
Nach Angaben des Umweltministeriums sollen die betroffenen Anlagen in den nächsten zwei Jahren von den zuständigen Behörden der Landkreise und kreisfreien Städte kontrolliert werden. Je nach Belastung ergingen entsprechende Auflagen zur Umrüstung.
Diese Tierhaltungen werden geprüft:
- Große Schweinehaltungsanlagen ab 2.000 Mastschweinen, 750 Sauen oder 6.000 Ferkeln
- Mittelgroße Schweinehaltungsanlagen mit 1.500 bis 2.000 Mastschweinen, 560 bis 750 Sauen oder 4.500 bis 6.000 Ferkeln
- Große und mittelgroße Geflügelhaltungsanlagen ab 15.000 Hennen bzw. Mastgeflügel oder 15.000 Truthühnern
Ab wann gilt der Erlass?
Mit Bekanntgabe des Erlasses ist beim Neubau großer Schweinehaltungsanlagen der Einbau und Betrieb einer geeigneten Abluftreinigungsanlage zur Reduzierung von Staub-, Ammoniak- und Geruchsemissionen erforderlich.
Bei bestehenden großen Schweinehaltungen (Altanlagen) wird eine Abluftreinigungsanlage im Falle einer wesentlichen Änderung der Anlagen erforderlich, wenn sie über eine zentrale Abluftführung (Zwangslüftung) verfügen oder diese mit verhältnismäßigen Mitteln hergestellt werden kann.
Bei Geflügelhaltungsanlagen kommt eine Abluftreinigungsanlage sowohl bei Neubau als auch bei einer bestehenden Anlage nur im Einzelfall in Betracht, um schädliche Umwelteinwirkungen zu verhindern.
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