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Tierschutz

Tierärzte: 'Justizbehörden ahnden Tierschutzverstöße zu lax'

am Dienstag, 19.01.2016 - 10:30 (Jetzt kommentieren)

Amtstierärzte kritisieren immer wieder, dass Justizbehörden Verstöße gegen den Tierschutz gar nicht oder zu lax ahnden. Deshalb haben sich die Tierärzte und Juristen an einen Tisch gesetzt und Lösungen erarbeitet.

Eindeutige Verstöße gegen das Tierschutzgesetz würden von den Staatsanwaltschaften und Gerichten nicht als solche erkannt und dann nicht ausreichend strafrechtlich verfolgt, so die Meinung vieler Amtstierärzte. Die Kritikpunkte: Viele Tierschutzverfahren würden eingestellt, die Verfahren dauerten zu lange und die Strafmaße seien zu gering. Allerdings gibt es dazu keine konkreten Daten, wie das Thünen-Insitut berichtet.

Eine Gruppendiskussion auf Initiative des Thünen-Instituts sollte diesen Streitpunkt genauer beleuchten. Amtstierärzte und Staatsanwälte aus Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben sich darüber ausgetauscht und die Probleme identifiziert.

Gründe für die Ablehnung von Verfahren

Als Gründe für die Ablehnung von Verfahren durch die Staatsanwaltschaften und Richter wurden einvernehmlich von beiden Diskussionsgruppen folgende Punkte aufgeführt:

  • • Staatsanwälte und Richter, die wenig Engagement für und Interesse am Tierschutz haben,
  • • geringe Fachkenntnisse der Staatsanwälte und Richter (hinsichtlich spezifischer Tierschutzgesetze, der Bedürfnisse und dem Schmerzempfinden von Tieren)
  • • die schlechte personelle Ausstattung der Staatsanwaltschaften und Richter (Arbeitsüberlastung) sowie der Veterinärämter (Mängel in Gutachten und Dokumentation).

Verbesserungsvorschläge

  • Einen verbesserten Informationsaustausch zwischen Veterinärämtern und Justiz
  • Wissensaufbau bei den Juristen (Kenntnisse von komplizierten EU-Verordnungen aber auch über Bedürfnisse und Schmerzempfindung bei Tieren).
  • Eine Konzentration der Tierschutzstraffälle auf Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften und Schwerpunkt-Richter
  • Eine Positionierung der Tierschutzgesetze aus dem Nebenstrafrecht in das Strafgesetzbuch
  • Eine Erhöhung des Strafrahmens sowie eine Strafbarmachung von Fahrlässigkeitsdelikten

Die detaillierten Ergebnisse aus den Gruppendiskussionen finden Sie hier zum Download

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