Die Bundestierärztekammer (BTK) appelliert an die Bundesregierung, Tiertransporte in Drittländer zu stoppen, wenn nicht gewährleistet werden kann, dass bestimmte Anforderungen eingehalten werden. Grund seien die zahlreichen dokumentierten Verstöße gegen den Tierschutz, beispielsweise an der bulgarisch-türkischen Grenze.
Tiertransporte: Tierschutz muss eingehalten werden
Die Bundesregierung solle sich dafür einsetzen, dass der Schutz von Tieren beim internationalen Transport bedingungslos eingehalten wird. "Wir halten es für dringend geboten, dass endlich Maßnahmen ergriffen werden, die sicherstellen, dass die tierschutzrechtlichen Vorschriften erfüllt werden", erklärt Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer.
Tiertransporte: Keine Versorgung, kein Notfallplan
Es sei unhaltbar, dass "Tiere an der Grenze [...] bei sengender Hitze, ohne Versorgung mit Futter oder Wasser, in den Transportern ausharren müssen. Es gibt keinen Notfallplan, keine Unterbringung der Tiere in solchen Fällen. Daher dürfen Transporte von lebenden Tieren in ein Drittland wie die Türkei von den EU-Mitgliedsstaaten nicht mehr durchgeführt werden, wenn nicht gewährleistet werden kann, dass bestimmte Anforderungen umgesetzt werden!", so Dr. Tiedemann weiter.
Bundestierärztekammer appelliert an Bundesregierung
In ihrem Schreiben bittet die Bundestierärztekammer die Bundesregierung daher auf politischer Ebene darauf hinzuwirken, dass
- die im Europäischen Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport festgelegten Anforderungen unbedingt eingehalten werden.
- eine zügige Abfertigung beim Grenzübertritt gewährleistet wird und, sofern Wartezeiten in Einzelfällen unvermeidlich sein sollten, ein zügiges Abladen und eine ordnungsgemäße Versorgung der Tiere während der Wartezeiten in geeigneten und von den zuständigen Behörden zu kontrollierenden Unterbringungen sichergestellt wird.
- die Mitgliedsstaaten die zuständigen Abfertigungsbehörden zur Umsetzung der von der Europäischen Kommission aufgestellten Forderungen anhalten.
- ein externes Audit beauftragt wird, um festzustellen, ob die im Europäischen Übereinkommen zum Schutz von Tieren beim Transport festgelegten Anforderungen erfüllt werden und, falls das nicht der Fall ist, geeignete Maßnahmen einzuleiten.
Quelle: Bundestierärztekammer
Auch Verstöße in Deutschland
Doch auch in Deutschland selbst kommt es immer wieder zu Verstößen, wie Anfang September in Sachsen. Agrarheute berichtete. Allerdings seien die Verkehrsregeln für Viehanhänger inzwischen so umfangreich, dass selbst Verkehrspolizisten zugeben, dass sie den vollen Umfang der Vorschriften nicht mehr überblicken, berichtet Hans Dreier, Wochenblatt-Redakteur in einem Kommentar.
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