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Tierärztlichen Gebührenordnung

Tierärztlicher Notdienst wird teurer

Tierarzt hört Kuh ab
am Montag, 02.03.2020 - 14:07 (2 Kommentare)

Mit der Änderung der Tierärztlichen Gebührenverordnung steigen für Tierhalter die Kosten. Besonders eine pauschale Gebühr für Notdienst-Einsätze soll die tierärztliche Versorgung außerhalb der regulären Behandlungszeiten sichern.

Landwirte müssen in Zukunft für Notdienst-Einsätze des Tierarztes tiefer in die Tasche greifen. Das sieht eine Änderung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vor. Die Änderung der Gebühren soll dazu beitragen die finanzielle Situation der Tierärzte zu verbessern. Zudem soll so der tierärztliche Notdienst gewährleistet werden. 

Die tierärztliche Gebührenordnung regelt, dass eine pauschale Notdienst-Gebühr in Höhe von 50 Euro (netto) bei einem Tierarztbesuch zu Notdienst-Zeiten berechnet werden muss. Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der zweifache Satz abgerechnet werden. Dem Tierarzt ist es zudem möglich je nach Aufwand im Notdienst bis zum vierfachen Gebührensatz abzurechen. Bisher war maximal eine Abrechnung des dreifachen Satzes möglich.

Notdienst benötigt? Das müssen Sie jetzt wissen

  • Die Zeitspanne eines Nachteinsatzes verlängert sich um zwei Stunden. Die Nachtschicht geht künftig von 18 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages.
  • Der Beginn des Wochenendes wird von Samstag 13 Uhr auf Freitag 18 Uhr vorverlegt.
  • An Feiertagen gelten die Notdienst-Gebührensätze von 0.00 Uhr bis 24 Uhr.
  • Wenn eine Praxis abends eine reguläre Sprechstunde bis 19 oder 20 Uhr beziehungsweise eine reguläre Sprechstunde am Wochenende anbietet, zählen diese nicht zum Notdienst.
  • Das Wegegeld erhöht sich auf 3,50 Euro pro Doppelkilometer, mindestens jedoch 13 Euro.

Das sind die Gründe für höhere Gebühren

Grund für die weitgehenden Änderungen ist ein Versorgungsengpass auf dem Land. Tierärztliche Fachverbände, wie die Bundestierärztekammer (BTK), hatten darauf hingewiesen, dass die Notdienst-Versorgung von Tieren erheblich gefährdet sei. Grund sei, dass Tierärztliche Kliniken, die zum Bereitschaftsdienst mit 24-stündiger Anwesenheit eines Tierarztes verpflichtet seien, aus finanziellen Gründen vielfach auf ihren Status als Tierärztliche Klinik verzichtet hätten.

Dadurch sei eine flächendeckende veterinärmedizinische Versorgung von Tieren außerhalb der regulären Behandlungszeiten nicht mehr gewährleistet. Dies sei aus Gründen der öffentlichen Gesundheit, wie der raschen Diagnose und Bekämpfung von Tierseuchen oder dem Tierschutz, problematisch.

Mit Material von www.bundestieraerztekammer.de

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