Das Bundeskabinett hat die von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner vorgelegte "Vierte Verordnung" zur Änderung der Tierärztegebührenordnung beschlossen.
Die Änderung der Gebühren soll dazu beitragen die finanzielle Situation der Tierärzte zu verbessern. Das sei vor allem wichtig, um den tierärztlichen Notdienst zu gewährleisten. Aber auch die Arbeit in den Nutztierpraxen auf dem Land könne dadurch attraktiver werden.
Änderung der Tierärztegebührenordnung zusammengefasst
- 50 Euro Grundgebühr für Leistungen während des tierärztlichen Notdienstes.
- Zudem ist nunmehr mindestens der zweifache Gebührensatz anzusetzen, der je nach Aufwand bis zum Vierfachen abgerechnet werden kann.
- Außerdem verlängert sich die Nachtzeit um insgesamt zwei Stunden und geht von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des Folgetages.
- Der Beginn des Wochenendes wird von Samstag 13.00 Uhr auf Freitag 18.00 Uhr vorverlegt.
- Darüber hinaus wird das Wegegeld, das bei Besuchen der Tierhalter anfällt, vereinheitlicht. Es beträgt nunmehr 3,50 Euro pro Doppelkilometer, mindestens jedoch 13 Euro.
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