Seit April 2022 beschäftigt sich eine Forschungsgruppe der Juristischen Fakultät der Universität Bremen mit den Themen Tierrecht, Tierschutzrecht und dem Recht der Tierschützer und Tierschutzorganisationen. Die Organisation Peta beteiligt sich finanziell an dieser neu eingerichteten Gruppe und erhofft sich praktisch verwertbare Ergebnisse „die die Situation der im Gesetz als Mitgeschöpfe bezeichneten Wesen verbessert.“
Kern der Forschungsgruppe liegt laut Universität Bremen auf der rechtswissenschaftlichen Forschung und behandelt im ersten Jahr unter anderem die Themen „Unterlassungsstrafbarkeiten zu Lasten von Tieren“ und der „Jagd auf Karnivoren“ also fleischfressende Tiere. Laut Peta beschäftigt sich die Gruppe zudem mit tierschutzrechtlichen Fragen aus unterschiedlichen Bereichen. Dazu gehört beispielsweise der „vernünftige Grund“ im Tierschutzrecht.
Wie unabhängig kann die Universität Bremen an den Themen forschen?
Nach Angaben der Universität kann die Forschungsgruppe vollständig unabhängig forschen. Ein Versuch der Einflussnahme auf Forschungsinhalte und -ergebnisse ist laut Uni Bremen ein Grund, um die Kooperation sofort zu beenden. Es sei zwar erwünscht, relevante Themenfelder für die Praxis anzuregen, gibt aber keinerlei Anspruch darauf, dass diese Fragestellungen behandelt werden.
Laut Peta gibt es „erheblichen Forschungsbedarf und unzählige offene Rechtfragen, die dringend geklärt werden müssen.“ Die Forschungsgruppe der Universität verfolgt das Ziel, rechtswissenschaftliche Erkenntnisse zu allen Themenfeldern der Forschungsgruppe zu erzielen, neue Diskussionen anzustoßen und begonnene Diskussionen zu bereichern.
Welche Personengruppen sind in der Forschungsgruppe vertreten?
Alle Mitglieder der Forschungsgruppe gehören zum Fach der Rechtswissenschaft. Neben einem Hochschullehrer sind zwei wissenschaftliche Mitarbeiter und eine studentische Hilfskraft in der Gruppe vertreten.
Je nach Projekt sollen zudem Partner aus den Bereichen Biologie, Veterinärmedizin, Soziologie oder sonstigen verwandten Disziplinen beteiligt werden.
Welche Inhalte werden an die Studierenden der Rechtswissenschaft vermittelt?
Laut Universität handelt es sich bei den Bereichen Tierrecht, Tierschutzrecht und dem Recht der Tierschützer und Tierschutzorganisationen nicht um Pflichtinhalte des Studiums. Vermittelt werden in erster Linie Grundlagen des Tierschutzgesetzes.
Da die Forschungsgruppe der Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht, Medienstrafrecht und Strafvollzugsrecht angegliedert ist, liegt der Schwerpunkt des Studieninhalts auf der Auslegung und praktischen Anwendung des §17 Straf- und Bußgeldrecht im Tierschutzgesetz.
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