Laut Tierschutzgesetz sind Tierhalter dazu verpflichtet, geeignete, tierbezogene Merkmale zu erheben. Um die Landwirte bei der Auswahl geeigneter Merkmale zu unterstützten, hat QS eine Arbeitshilfe mit Checkliste herausgebracht. Damit können Landwirte die gesetzliche Vorgabe schnell und praxistauglich durchführen. Die Arbeitshilfe zeigt, welche Indikatoren im Hinblick auf die anschließende Bewertung wichtig sind. In der Checkliste können Schweine- und Rinderhalter gezielt Angaben zu verschiedenen Faktoren, wie der Körperkondition machen.
Probleme erkennen und beheben
Die Daten sollen Landwirte idealerweise zweimal im Jahr erfassen und anschließend entscheiden ob Handlungsbedarf besteht und etwas verbessert werden muss. Die Indikatoren sollen laut QS dabei möglichst auf den Betrieb angepasst sein und eine möglichst breite Stichprobe der einzelnen Haltungsverfahren oder Gruppen enthalten. Am aussagekräftigsten ist es hierbei, mindestens zwei tierbezogene (z.B. Hautverletzungen und Lahmheit) und zwei managementbezogene Merkmale (z.B. Wurfzahl und Therapieindex) zu wählen. Die Checkliste sowie die Arbeitshilfe vom QS können sie sich hier herunterladen.
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