Wann soll der Tierschutz-TÜV kommen?
Voraussichtlich im Frühjahr 2016 will das Bundesagrarministerium den finalen Verordnungsentwurf über die Prüfung und Zulassung von Stalleinrichtungen zum Halten von Legehennen an den Bundesrat übergeben. Spätestens 2017 soll die Verordnung in Kraft treten.
"Ziel des Prüf- und Zulassungsverfahrens ist es, sicherzustellen, dass serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen den Anforderungen des Tierschutzes noch vor deren Inverkehrbringen genügen", erklärt das Ministerium gegenüber agrarheute.com.
Warum Legehennenhaltung zuerst?
Das Prüf- und Zulassungsverfahren soll sich im ersten Schritt auf die Hennenhaltung (Legehennen, Junghennen, Elterntiere) beschränken. "Weil sich dieser Bereich aufgrund der relativ hohen Standardisierung der Haltungseinrichtungen besonders für die Einführung eines Prüf- und Zulassungsverfahrens eignet", so das Ministerium. Auf der Grundlage der in diesem Bereich gewonnenen Erfahrungen soll das Verfahren später auf weitere Haltungssysteme ausgedehnt werden können.
Wie sieht das Verfahren aus und wer trägt die Kosten?
- Bei der Zulassung handelt es sich um eine Bauartzulassung vor dem Inverkehrbringen der Stalleinrichtung. Das heißt, Stalleinrichtungen, die Landwirte bereits in Betrieb haben, sind von der Neuregelung nicht betroffen.
- Die Zulassung betrifft die Hersteller einer Stalleinrichtung bzw. denjenigen, der eine Stalleinrichtung in Verkehr bringen will.
- Die Kosten für die Zulassung und Prüfung müssen vom Antragsteller getragen werden, der in der Regel der Hersteller sei, so die Antwort des Ministeriums.
- Für Stalleinrichtungen, die bei Inkrafttreten der Verordnung vermarktet werden, muss der Hersteller innerhalb eines Übergangszeitraums von einem Jahr einen Antrag auf Zulassung stellen.
Die Zulassung "ist folglich nicht mit dem Halten und dem Betrieb eines zugelassenen Kraftfahrzeugs vergleichbar, das regelmäßig wiederholt auf den Prüfstand kommt. Der Begriff "Tierschutz-TÜV" ist deshalb irreführend", erklärte die Ministeriumssprecherin gegenüber agrarheute. Der Tierhalter bzw. sein Stall muss also nicht "zum TÜV" und sich in der Regel auch nicht mit Zulassungsprüfanträgen herumschlagen, aber die Kosten wird er letztlich wohl mittragen müssen.
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