Nach Angaben Ripkes bietet der im Rahmen des Tierschutzplans erarbeitete Ansatz zur stufenweisen Beurteilung des Zustands der Masthähnchen mit entsprechend angepassten Maßnahmen ausreichende Möglichkeiten,
Tierschutz und ökonomische sowie ordnungsrechtliche Ansprüche zu vereinen. Ihm zufolge sollte dabei erst nach einem Maßnahmenkatalog und bei unverändert anhaltenden schweren Fußballenverletzungen die Beteiligung der Veterinärbehörde mit den im Einzelfall folgenden Sanktionsmaßnahmen ausgelöst werden.
Ein solches Verfahren wäre dem NGW-Vorsitzenden zufolge verhältnismäßig, da so zunächst die Verantwortung des Tierhalters, dann zusätzlich die des Tierarztes und am Ende der Kette die der Veterinärbehörde eingefordert werde. Es gleiche damit dem sinnvollen und arbeitsteiligen Verfahren zwischen Wirtschaft und Staat bei der Umsetzung des Arzneimittelgesetzes zum Zwecke der gezielten Antibiotika-Anwendung, erläuterte der Verbandsvorsitzende.
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