Das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) hat einen Orientierungsrahmen für Tierschutzindikatoren veröffentlicht. Laut Tierschutzgesetz sollen Tierhalter seit 2014 eine betriebliche Kontrolle durchführen und dabei geeignete, tierschutzrechtliche Indikatoren erheben und bewerten.
Um die Ergebnisse im Anschluss besser bewerten zu können, stellt das KTBL Bewertungsmaßstäbe zur Verfügung. Anhand dieser Maßstäbe können eigene Ziel- und Alarmwerte besser abgeglichen und Handlungsbedarf abgeleitet werden. Für den Landwirt ist so ersichtlich ob er sich im Ziel-/ Frühwarn- oder Alarmbereich befindet.
Welche Tierschutzindikatoren eignen sich für meinen Betrieb?
Jeder Betriebsleiter kann individuell entscheiden welche Tierschutzindikatoren er erheben und bewerten möchte. Allerdings ist es sinnvoll sowohl tierbezogene (Körperkondition) als auch managementbezogene Faktoren (Wurfzahl) einfließen zu lassen.
Milchrinder | Sauen | Saugferkel | Aufzuchtferkel und Mastschweine |
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Nutzungsdauer
| Wurfzahl,Tierverluste (zu geringe Nutzungsdauer) | Kümmerer (schlechter Gesundheitsstatus) | Schwanzlänge (Kupierverzicht) |
Schwergeburtenrate | Umrauscherquote Abortrate | Tierverluste (erhöhte Mortalität) | tägliche Zunahme (verminderte Vitalität) |
Lahmheit | Körperkondition | Hautverletzungen (Verletzungen und Schäden) | Schlachtbefunde Häufigkeit Antibiotikaeinsatz |
somatische Zellen
| Kotverschmutzung der Tiere (Hitzestress) | Ohrverletzungen Schwanzverletzungen | |
Körperkondition | Verletzungen (Platzmangel) | Lahmheit (eingeschränkte Bewegungsmöglichkeit) |
Hier können Sie die Orientierungshilfen des KTBL herunterladen.
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