Halter von Schweinen, Pferden, Schafen und Ziegen können sich freuen: Die Beiträge zur Tierseuchenkasse sind für sie günstiger als im Vorjahr. Rinderhalter können mit konstanten Beiträgen rechnen. Für die meisten Geflügelarten wird es dagegen wegen der Geflügelpest im vergangenen Winter teurer. Speziell für Putenhalter steigen die Beiträge deutlich, denn sie waren von der Geflügelpest besonders betroffen.
Die Beitragshöhe beträgt im Einzelnen:
- 6,50 Euro für ein Rind,
- 0,65 Euro für ein Schwein,
- 1,30 für ein Pferd,
- jeweils 1,65 Euro für Schafe und Ziegen.
- Bei Geflügel reicht der Beitragssatz von 0,0301 Euro für ein Masthähnchen bis zu 0,6890 Euro für Putenhähne.
Bestandsmeldung wichtig für den Seuchenfall
Die niedersächsische Tierseuchenkasse (TSK) fordert gleichzeitig alle Tierhalter dazu auf, die Zahl der am 3. Januar gehaltenen Tiere bis zum 17. Januar 2018 zu melden. Nur diese Bestandsmeldung garantiert im Seuchenfall auch einen Anspruch auf Leistungen. Für Rinderhalter erübrigt sich diese Meldung, da die TSK die Rinderbestandszahlen aus der HIT-Datenbank übernimmt.
Im Seuchenfall unterstützt die Tierseuchenkasse die Tierhalter und fördert zudem Impfprogramme und andere Vorsorgestrategien. Die Beiträge hierzu werden jährlich nach den Ausgaben, die im Folgejahr zu erwarten sind, berechnet. Hier fließen vor allem die Kosten für Untersuchungen auf verschiedene Tierseuchen, für Impfprogramme, die Tierkörperbeseitigung und für Ohrmarken ein.
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