Der Transport von Tieren über lange Strecken hat in letzter Zeit für viele Diskussionen gesorgt, wie agrarheute berichtete. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die Vorgaben für Tiertransporte in Drittländer zusammengefasst:
- Der Transport von Tieren, insbesondere über lange Strecken, sollte soweit wie möglich vermieden werden.
- Der Transport von Schlachttieren über große Entfernungen sollte durch Fleischtransporte ersetzt werden.
Das Landwirtschaftsministerium wies jedoch darauf hin, dass es nicht die Möglichkeit gebe, lange Tiertransporte grundsätzlich zu verbieten. Dies gelte auch für Transporte in Nicht-EU-Länder.
Tiertransporte: So ist die Überwachung geregelt
Alle in ein Drittland führenden Tiertransporte werden von den zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten überwacht. Das beinhaltet:
- Kontrollen müssen an dem Ort durchgeführt werden, an dem das Transportmittel gewechselt wird.
- Es finden tierärztliche Kontrollen am Ort der ersten Entladung im Bestimmungsland statt.
- Die Untersuchung muss ein Tierarzt durchführen, der die dafür erforderliche Befähigung besitzt.
- Für die Ausfuhr von Tieren gelten die jeweiligen Einfuhrbestimmungen des Drittlandes.