Tiertransporte im Hochsommer bei über 30 Grad sind laut EU-Transportverordnung rechtlich untersagt. Verstöße gegen diese Vorschrift sollen zukünftig als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit einem Bußgeld sanktioniert werden. Das hat die Bundeslandwirtschaftministerin, Julia Klöckner, im Vorfeld der Agrarministerkonferenz in Mainz angekündigt. Bereits in der Vergangenheit war der Schutz von Tieren bei Transporten mit hohen Temperaturen im Sommer ein Thema, wie agrarheute berichtete.
Eine entsprechende Änderung der Tierschutz-Transportverordnung wurde den Ländern bereits zur Stellungnahme vorgelegt, heißt es in einer Pressemitteilung des BMEL. Die Bundesländer, die für die Genehmigung der Transporte zuständig sind, erhalten die Möglichkeit, Transportbedingungen und Temperaturvorgaben konsequenter durchzusetzen.
Eine Ministeriums-Auswertung der genehmigten Transporte aus Deutschland über die bulgarisch-türkische Grenze im Juli/August 2017 und Juli 2018 sowie die Auswertung in Bezug auf die Temperaturen im Bestimmungsland hatte ergeben: Von den insgesamt 210 Transporten wurden 184 bei Temperaturen von über 30 Grad Celsius durchgeführt – 26 bei Temperaturen von 30 Grad Celsius oder weniger. Bei 35 der Transporte lag die maximale Temperatur am Tag der Abfertigung durch die lokale Behörde unter 30 Grad Celsius.
Verstöße sollen geahndet werden
Julia Klöckner: "Wenn es bei den Tieren im Transporter über 30 Grad heiß ist, ist der Transport untersagt. Und das völlig zurecht! Die Bundesländer sind für die Einhaltung der Bestimmungen und des Tierschutzes zuständig. Unsere Daten zeigen aber, dass gegen geltende Vorschriften verstoßen wird – bisher ohne ausreichende Sanktionsmöglichkeiten. Das werden wir nun ändern. Wenn Regeln nicht eingehalten werden und gegen das Tierwohl gehandelt wird, muss es Strafen geben, die weh tun. Temperaturüberschreitungen sollen daher künftig als Ordnungswidrigkeit eingestuft und entsprechend geahndet werden.
Konkret bedeutet das, dass die Unternehmer empfindliche Bußgelder zahlen müssen, wenn sie Tiere bei zu hohen Temperaturen verladen und transportieren. Wir haben die klare Erwartung, dass die Bundesländer diese Möglichkeit nutzen, um die Anforderungen an den Tierschutz konsequenter als bisher durchzusetzen. Neben dem Aufbau einer Datenbank für Transportrouten ist die jetzt vorgesehene Verschärfung eine weitere wirksame Maßnahme, mit der wir die Länder beim Vollzug unterstützen."
In Zukunft können laut Ministerium Bußgelder bis zu 25.000 Euro drohen, heißt es in einer Meldung der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
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