Aktuell soll für das grenzüberschreitende Verbringen von Tieren und tierischen Erzeugnissen keine tierseuchenrechtlichen Beschränkungen auf Grund des Coronavirus (SARS-CoV-2) bestehen, das teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium auf Nachfrage des Bundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS) mit.
Aufgrund des Coronavirus wurden unter anderem Grenzkontrollen zu den Nachbarländern Dänemark, Österreich und Frankreich eingerichtet und die Einreise stark eingeschränkt. Bislang sollen dem BMEL aber keine Mitteilungen über entsprechende Einschränkungen des Grenzverkehrs von Tieren und tierischen Erzeugnissen vorliegen. Der Güterverkehr sei daher nicht betroffen.
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