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Tierhaltungskennzeichnung

Tierwohl-Label: Sieben-Punkte-Plan für Özdemir

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am Montag, 18.07.2022 - 12:00 (1 Kommentar)

Uni Göttingen und Greenpeace präsentieren Verbesserungsvorschläge für staatliche Tierhaltungskennzeichnung.

Anfang Juni hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) ein Eckpunktepapier für verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung für Fleisch vorgelegt. Im Laufe des Sommers sollen hierzu konkrete Rechtsvorschläge erarbeitet werden. Allerdings soll die Kennzeichnung vorerst nur für Schweinefrischfleisch gelten.

Professor Achim Spiller, Dr. Sarah Kühl und Dr. Gesa Busch von der Universität Göttingen sehen an Özdemirs Plänen Verbesserungsbedarf. Deren Vorschläge, in Zusammenarbeit mit Greenpeace, sollen die geplante Kennzeichnung zum Erfolg werden lassen und einen Beitrag zum Umbau der Tierhaltung liefern.

Neue Finanzierungsquellen erschließen

Nach Auffassung von Professor Spiller ist ein verpflichtendes Label wichtig, kann aber allein nicht den notwendigen Transformationsprozess der Nutztierhaltung anschieben. Diese große gesellschaftliche Herausforderung lasse sich nur durch einen konsistenten Politik-Mix angehen – inklusive Genehmigungsfragen und Finanzierungslösungen.

Greenpeace indes fürchtet, die Umsetzung der „Borchert-Lösung“ droht zu scheitern, weil Teile der Ampel-Koalition (FDP) die Finanzierung über eine Fleischabgabe oder eine Änderung der Mehrwertsteuer ablehnen. Darum müssen andere Finanzierungsquellen herangezogen werden.

In dem Sieben-Punkte-Plan geht es laut Umweltorganisation deshalb darum, wie die Haltungskennzeichnung effektiv(er) umgesetzt werden könnte, um den finanziellen Beitrag der Konsumenten zu erhöhen.

 

Was Özdemir machen sollte

Die Göttinger Forscherinnen und Forscher sowie Greenpeace schlagen dazu unter anderem vor:

  • Kurzfristig nicht nur das Schweinefrischfleisch, sondern alle tierischen Erzeugnisse und Sortimentsbereiche, also auch verarbeitetes Fleisch einzubinden. Und neben dem Lebensmitteleinzelhandel (LEH) müssten auch weitere Absatzkanäle (inkl. der Außer-Hausverpflegung) möglichst viele Produkte kennzeichnen. Dies erhöht Marktpräsenz und führt so zu einem höheren Bekanntheitsgrad des Labels.
  • Die Begriffe so zu wählen, dass die Menschen intuitiv eine Vorstellung davon haben, welche Tierhaltung hinter der Bezeichnung steckt. Die Haltungsformkennzeichnung des Handels ist in dieser Hinsicht kein gutes Vorbild.
  • Eine starke Info-Kampagne im dreijährigen Einführungszeitraum durchzuführen, die mit einem hohen zweistelligen Millionenbetrag finanziert wird.
  • In der Kommunikation mit Verbraucher:innen, die oftmals wenig Wissen über Haltungssysteme haben, sollten geeignete repräsentative Bilder der Haltungsformen zur leichteren Verständlichkeit eingesetzt werden.
  • Die staatliche Haltungskennzeichnung mit der bisherigen Haltungsformkennzeichnung des Handels zu verbinden, so dass der LEH für Verbraucher:innen ein fünfstufiges, farblich codiertes Label anbieten und von den Lieferanten eine Zertifizierung einfordern kann.
  • Die häufig missbräuchliche Verwendung von Begriffen wie ‚artgerecht‘, ‚tiergerecht‘ oder ‚hohes Tierwohl‘ sollte gesetzlich unterbunden werden.
  • Durch eine engere Zusammenarbeit zwischen Politik, Tierschutz und Wirtschaft sollte Vertrauen in das System aufgebaut werden.

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