Wie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) mitteilt, wurde es in der vergangenen Woche erstmals vom Landratsamt Rottweil darüber informiert, dass in einem schweinehaltenden Betrieb unhaltbare Zustände festgestellt worden seien.
Der Hinweis erfolgte unter anderem durch ein Medienorgan, so das MLR.
Mängel: Weiterführung der Schweinehaltung verboten
Bereits am vergangenen Freitag habe eine Kontrolle des Betriebs durch die Behörden vor Ort, das Regierungspräsidium und Ministerium sowie die Polizei stattgefunden. Die Situation auf dem Betrieb erforderte ein unmittelbares Einschreiten der Behörde, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL.
Aufgrund der festgestellten Mängel komme eine Weiterführung der Schweinehaltung nicht in Frage. Dem Landwirt wurde ein Verbot ausgesprochen.
Muttersauen und Ferkel von Tierarzt versorgt
Eine größere Anzahl Ferkel sei bereits am Wochenende behördlicherseits auf einen anderen Betrieb verbracht worden. Behandlungsbedürftige Tiere wurden unmittelbar von einem Tierarzt versorgt. „Da es sich bei den verbliebenen Tieren vorwiegend um Muttersauen und jüngere Ferkel handelt, muss die Schweinehaltung in einem tierschutzgerechten Verfahren aufgelöst werden“, erklärte Minister Hauk. Da dies einige Zeit dauern wird, werden derzeit weitere Maßnahmen umgesetzt, um bis zur vollständigen Auflösung des Bestands das Wohl der Tiere sicherzustellen.
Die Umstände, wie es in dem Betrieb zu solchen Zuständen kommen konnte, müssen schnellstens geklärt werden, teilt das MLR abschließend mit.
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