Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart bleibt das Eindringen von Tierrechtlern in einen Putenstall als Hausfriedensbruch strafbar.
Bei Kampagne erwischt
Im verhandelten Fall wollten Tierrechtler aus Tübingen in mehrere Putenställe bei Schwäbisch Hall eindringen, um Videoaufnahmen für eine Kampagne zu beschaffen. Bereits im ersten Stall konnten sie vom Landwirt gestellt und der Polizei übergeben werden. Der betroffene Putenhalter stellte Strafanzeige.
Verurteilung durch OLG-Entscheid rechtskräftig
Nachdem die beiden Täter vom Amtsgericht Schwäbisch Hall und in der Berufungsinstanz auch vom Landgericht Heilbronn wegen Hausfriedensbruchs verurteilt worden waren, ging einer der Stalleinsteiger erneut in Revision. Ohne Erfolg: In seinem Beschluss vom 4. September 2018 verwarf das OLG Stuttgart die Revision des Tierrechtlers gegen seine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs. Damit ist die Verurteilung rechtskräftig.
Das Gericht erteilte unter anderem den Versuchen der Täter, ihr Vorgehen mit tierschutzpolitischen Zielen zu rechtfertigen, eine eindeutige Absage.
Kein Raum für Selbstjustiz
Der Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG), Friedrich-Otto Ripke, kommentierte das Urteil des OLG: „Wir freuen uns sehr über diese klare Entscheidung, die eindeutig festhält: Tierrechtler dürfen sich nicht über geltendes Recht hinwegsetzen […] Tierschutz ist eine Aufgabe, die von Tierhaltern, Gesetzgeber und Veterinärämtern wahrgenommen wird – und eben nicht von selbst ernannten Tierrechtlern.“
Anm. d. Red.: Ursprünglich hatten wir im Vorspann geschrieben, die Tierrechtler seien vor dem OLG Stuttgart in Berufung gegangen. Korrekt muss es jedoch heißen, dass sie in Revision gegangen sind. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.