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Vogelgrippe

Verdacht auf Geflügelpest: Landratsamt gibt Entwarnung

am Dienstag, 08.12.2015 - 13:45 (Jetzt kommentieren)

Nach der vorsorglichen Keulung von etwa 13.000 Tieren in Bayern, liegen nun die Laborergebnisse vor. Laut Landratsamt handelt es sich um eine harmlosere Variante von H5N2 vor. Tierschützer kritisieren das Vorgehen.

Nach dem Verdacht auf Geflügelpest im oberpfälzischen Roding wurden 13.000 Tiere vorsorglich gekeult. Nun gibt es Entwarnung. Die Laboruntersuchungen hätten gezeigt, dass es sich bei dem in dem Geflügelbetrieb festgestellten Erreger um die niedrig pathogene Variante des Influenza-Erregers vom Subtyp H5N2 handelt, berichtet das Landratsamt Cham. 

Gefahr der Weiterentwicklung zu einer hochansteckenden Krankheit

Auch bei dieser Variante bestehe jedoch immer die Gefahr einer Weiterentwicklung zu einer für Vögel hochansteckenden Krankheit, heißt es in der Meldung weiter. Aus diesem Grund wurde die Keulung auf dem betroffenen Betrieb durchgeführt. Vom betreffenden Erreger gehen laut Landratsamt keine wesentlichen Gefahren für den Menschen aus.

Sperrgebiet von mindestens 1.000 Metern

Das Landratsamt teilte mit, dass es nun ausreichend sei, in einem Umkreis von mindestens 1.000 Metern um das betroffene Anwesen ein Sperrgebiet einzurichten. In dieser ab sofort geltenden Zone werden Amtstierärzte in den Geflügelhaltungen vor Ort Daten erheben, klinische Untersuchungen durchführen und Proben für virologische Laboruntersuchungen entnehmen.

Informationen zu Beschränkungen für die Geflügelhaltungen

Darüber hinaus informierte das Landratsamt noch über Beschränkungen für die Geflügelhaltungen im Sperrgebiet:

  • Dort gehaltenes Geflügel und von diesen gewonnene Produkte dürfen den jeweiligen Standort der Tierhaltung nicht verlassen
  • Für Geflügelhalter gelten besondere Hygieneanforderungen (Desinfektionsmaßnahmen, Schutzkleidung) bei der Versorgung ihrer Tiere und
  • die Verpflichtung, auffällige Feststellungen im Geflügelbestand sofort beim Veterinäramt im Landratsamt Cham anzuzeigen.

Tierschutzbund äußert Kritik an vorsorglicher Keulung

Der Deutsche Tierschutzbund kritisierte die vorbeugende Keulung der rund 12.900 Legehennen, Enten, Gänse und Puten des betroffenen Hofes. Man warnte vor Aktionismus bei Verdacht auf Geflügelpest: "Die Tötung sollte nur als letzte Maßnahme im Falle des Nachweises der Infektion mit einem gefährlichen Geflügelpest-Erreger erfolgen", so die Organisation. Durch strikte Schutz- und Hygienemaßnahmen könne bis zum Labornachweis einer weiteren Verbreitung vorgebeugt werden.

Erhöhte Aufmerksamkeit in Mecklenburg-Vorpommern

Auch Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz in Mecklenburg-Vorpommern, äußerte sich zu dem Fall: "Leider haben wir in Mecklenburg-Vorpommern schon eine gewisse Erfahrung mit der Vogelgrippe. Daher bitte ich alle Geflügelhalter, aber auch alle Mitbürgerinnen und Mitbürgern, um erhöhte Aufmerksamkeit."

Man solle lieber einmal mehr einen unklaren Verdachtsfall abklären lassen, als einmal zu wenig. Wenn vermehrt tote Vögel gefunden werden, sollte die zuständigen Behörden informiert werden.

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