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Niedersachsen

Nicht vergessen: Tierbestand der Tierseuchenkasse melden

Fleckviehherde auf der Weide
am Dienstag, 14.01.2020 - 09:39 (Jetzt kommentieren)

Alle Nutztierhalter in Niedersachsen müssen ihre Tierbestände bis zum Stichtag 17. Januar an die Niedersächsische Tierseuchenkasse (TSK) melden.

Alle Nutztierhalter in Niedersachsen müssen ihre Tierbestände bis zum Stichtag 17. Januar an die Niedersächsische Tierseuchenkasse (TSK) melden. Daran erinnert das Landvolk Niedersachsen. Nur bei korrekter Meldung und fristgerechter Beitragszahlung werde eine Entschädigung im Seuchenfall gewährt.

Angesichts der drohenden Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und dermöglichen Rückkehr der Geflügelpest sei die Bestandsmeldung auch Seuchenvorsorge. Zudem müssen nun auch Hobbyhalter ihren Bestand melden. Seit 2020 gehören auch erstmals Esel, Maulesel und Maultiere dazu.

Nach Angaben von TSK Geschäftsführerin Dr. Ursula Gerdes sind die Beiträge für die einzelnen Tierarten unterschiedlich und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zähle vor allem die Entschädigungsleistung im Seuchenfall, wie 2016/17 bei der Geflügelpest. Damals seien die Erzeuger nach der behördlichen Anordnung der Tötung von Tieren entschädigt worden, weshalb im Anschluss die Kasse durch höheren Beiträge wieder aufgefüllt worden sei. Der TSK zufolge ist dieser Prozess nun abgeschlossen, und 2020 werden die Beiträge für die meistenGeflügelarten deutlich sinken.

Beiträge für Rinder steigen

Bei Rindern werden sie hingegen um 0,85 Euro auf 8,45Euro/Tier steigen, da beispielsweise Investitionen für die Seuchenvorsorge anstehen und Untersuchungen gegen Paratuberkulose und Rinderherpes Kosten verursachen. Dr. Ursula Gerdes wies zudem auf die spürbar gesunkenen Erlöse für Tiermehl oder Tierfett hin, was die Kosten der Tierbeseitigung in die Höhe treibe. Außerdem müsse die Tierseuchenkasse mit geringen Zuschüssen des Landes kalkulieren, was insbesondere den Rinderhaushalt treffe.

Für Schweine wird nach Angaben der TSK der Beitrag 2020 mit 0,70 Euro/Tier stabil bleiben.Bei Schafen und Ziegen wird die Belastung um 0,30 Euro auf 1,40 Euro/Tier sinken, dabei gilt ein Mindestbetrag von 15,00 Euro je Halter.

Mit Material von AgE

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