Bricht die Vogelgrippe aus, gilt für viele Regionen Deutschlands eine amtlich verordnete Aufstallpflicht für Geflügel. Davon betroffen sind auch Eierproduzenten.
Die Problematik für die Legehennenhalter besteht darin, dass sie nach Ablauf von sechzehn Wochen Stallpflicht die Eier aus den Freilandbetrieben im Handel nur noch als Bodenhaltungseier vermarkten dürfen.
Vogelgrippe: Was muss bei Freilandeiern bei der Kennzeichnung beachtet werden?
Für die Kennzeichnung dieser Eier haben der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) gemeinsam mit dem Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen (KAT) eine praktikable Lösung gefunden, die den Betrieben die Weiternutzung ihrer bisherigen (Freiland-)Verpackungen ermöglicht.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die Rechtskonformität des Vorschlags aus der Eierwirtschaft bestätigt und die Bundesländer darüber in Kenntnis gesetzt.
Stallpflicht: Wie müssen Eier und Verpackung aussehen?
- Bei Überschreitung der 16-Wochen-Frist werden die in Freilandbetrieben erzeugten Eier als Bodenhaltungseier mit dem Stempel der Haltungsform "2" gekennzeichnet.
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Bei Abgabe dieser Eier an den Lebensmitteleinzelhandel/die Verbraucher kann die bisherige Freilandverpackung unter der Bedingung weiterverwendet werden, dass sie mit einem auf die Bodenhaltung hinweisenden Zusatzetikett versehen ist. Darauf sollte stehen: „Vorübergehend zum Schutz unserer Legehennen - Eier aus Bodenhaltung mit Wintergarten“.
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Diese Kennzeichnung für als Bodenhaltungseier zu stempelnde Eier aus Freilandbetrieben wird nun von etlichen großen Lebensmittelketten vorgenommen, die sich laut KAT damit gegenüber den Erzeugern solidarisch erklärt haben.
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Voraussetzung für die Auslobung als „Bodenhaltungseier mit Wintergarten" ist das Vorhandensein eines Kaltscharrraums für die Legehennen – da dies keine gesetzliche Vorgabe, für KAT-zertifizierte Freilandbetriebe hingegen verpflichtend ist, erfüllen alle KAT Systemteilnehmer diese Voraussetzung automatisch.
- Zur Vermeidung von möglichen Irreführungen sind Hinweise auf eine Freilandhaltung unkenntlich zu machen.
Stallpflicht: Was gilt für Bio-Eier?
Hühnereier, aber auch Geflügelfleisch, aus biologischer Erzeugung dürfen während der Aufstallungspflicht infolge der Vogelgrippe hingegen unbefristet als "Bio"-Ware verkauft werden.
Hier berücksichtigt der Gesetzgeber weitere Kriterien wie Einstreu im Stall, ökologische und möglichst hofeigene Futtermittel, mehr Platz im Stall und Beschäftigungsmaterial.
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