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+++ Stand 20. Januar 2022 +++

Vogelgrippe: In diesen Regionen gilt die Stallpflicht

braune Hühner unter einem Stalldach
am Donnerstag, 20.01.2022 - 05:00 (1 Kommentar)

Seit Herbst 2020 ist die Vogelgrippe in Deutschland wieder präsent. Immer mehr Bundesländer vermelden Fälle und führen als Konsequenz oder präventiv die Stallpflicht ein. Ob ihre Region von der Stallpflicht betroffen ist, können Geflügelhalter auf den Webportalen der Landkreise oder Landwirtschaftsministerien nachlesen. Wir haben diese Informationen für Geflügelhalter zusammengetragen – hier der Bundesländer-Überblick zur Stallpflicht:

Das FLI stellt Übersichtskarten der bisher in Deutschland festgestellten Vogelgrippefälle zur Verfügung. Diese werden regelmäßig aktualisiert.

Baden-Württemberg: Hier gilt die Stallpflicht für Geflügel

Zuletzt wurde die Vogelgrippe am 7. Januar 2022 im Zoo Heidelberg nachgewiesen.
Eine Übersicht der aktuellen Vogelgrippefälle bietet das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.

Wo gilt die Stallpflicht in Bayern?

In Bayern sind seit dem Herbst 2021 bereits mehrere Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln sowie einzelne Fälle von Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln amtlich bestätigt worden.
Mehr zu der aktuellen Situation finden Sie auf der Seite des Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Berlin: Hier gilt die Stallpflicht für Geflügel

Die Stallpflicht in Berlin wurde im Mai 2021 aufgehoben, seitdem wurden keine neuen Fälle gemeldet.
Auf der Seite der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und KlimaschutzAbteilung Verbraucherschutz finden Sie aktuelle Informationen zur Vogelgrippe.

Hier gilt in Brandenburg die Aufstallung von Geflügel

Das Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) hat per Erlass eine risikobasierte Aufstallungspflicht für das Land Brandenburg angeordnet. Mit dem Erlass ist in den Landkreisen und kreisfreien Städten unverzüglich in ausgewiesenen Risikogebieten die Aufstallung von Geflügel anzuordnen. Das Aufstallungsgebot gilt ab dem 8. Januar 2022. Allgemeine Informationen sowie Zugang zu den Portalen der Landkreise finden Geflügelhalter auf der Informationsseite Geflügelpest des MSGIV.

Wo gilt die Stallpflicht in Niedersachsen und Bremen?

Das Risiko einer Ausbreitung von HPAIV H5 bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel in Deutschland wird weiterhin als hoch eingestuft. 
Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bietet eine aktualisierte Karte: Aufstallung von Geflügel in Niedersachsen und Bremen.

Situation der Vogelgrippe in Hamburg

In Hamburg wurde eine Stallpflicht seit dem 13.11.2021 verordnet. Allerdings gibt es hier immer nur vereinzelt Pressemitteilungen über die aktuelle Lage der Vogelgrippe auf Hamburg.de

Stallpflicht in Hessen

Übersichtskarte Aufstallung und Auflistung der Risikiogebiete auf der Informationsseite Geflügelpest.

Mecklenburg-Vorpommern – Wo gilt Stallpflicht für Hühner

Die Ministeriumsseite für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt in Mecklenburg-Vorpommern informiert in aktuellen Pressemitteilungen über den Stand der Vogelgrippelage. Weitere Informationen zur Stallpflicht müssen selbst über die bereitgestellten Kontaktdaten der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter eingeholt werden.

Nordrhein-Westfalen: Wo herrscht 2022 Stallpflicht für Hühner

Keine weiteren Ausbrüche von Geflügelpest unter Hausgeflügel in Nordrhein-Westfalen seit dem 15.12.21.
Auf der Seite des Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen finden Sie regelmäßig Informationen über die Lage der Vogelgrippe.

Rheinland-Pfalz: Hier gilt die Stallpflicht für Geflügel

Das Bundesland stellt eine allgemeine Informationsseite Geflügelpest / Vogelgrippe. Eine Übersicht der betroffenen Regionen bietet das Portal aktuell nicht. Die Landesregierung informiert über aktuelle Fälle und die damit verbundene Stallflicht per Pressemitteilung.

Wo gilt im Saarland die Aufstallung von Geflügel?

Die Landesregierung informiert über aktuelle Fälle und die damit verbundene Stallflicht per Pressemitteilung im Themenbereich Veterinärwesen, zuletzt hier.

Auch bittet das Ministerium alle Geflügelhalter, die bisher nicht beim Landesamt für Verbraucherschutz und der Tierseuchenkasse des Saarlandes registriert worden sein, bittet das Ministerium darum, dies schnellstens nachzuholen.

Sachsen: Hier gilt die Stallpflicht

Das Bundesland Sachsen stellt auf dem Landesportal allgemeine Informationen rund um die Aviäre Influenza bereit. Über die Stallpflicht für Geflügel in sächsischen Risikogebieten informiert aktuell die Bauernzeitung.

Wo gilt die Stallpflicht in Sachsen-Anhalt?

Auch in Sachsen-Anhalt sind im Januar weitere Fälle der Geflügelpest nachgewiesen worden. Der Landkreis Stendal auf seinem Portal über die Aufstallung von Geflügel im Kreisgebiet.

Schleswig-Holstein – Wo gilt Stallpflicht für Hühner

In Fragen der Stallpflicht verweist das Landesportal auf seiner Informationsseite Geflügelpest in Schleswig-Holstein auf die Webseiten der 15 Kreise und kreisfreien Städte.

Thüringen: Hier gilt die Stallpflicht

Ein erster Fall von Geflügelpest im Haustierbestand wurde in Thüringen im Winter 2021/2022 amtlich bestätigt. Seitdem breitet sich Eine Übersicht der lokalen Restriktionen bietet eine interaktive Karte auf der Geflügelpest-Informationsseite.

Vogelgrippefälle und Stallpflicht in 2021

Im vergangenen Frühjahr meldeten neben Niedersachsen unter anderem auch Hamburg, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Brandenburg Vogelgrippefälle und erließen dementsprechend Stallpflicht für Geflügel. 
Wir haben für Sie die Entwicklung der Vogelgrippe im folgenden Überblick nach dem jüngsten Fall (Datum und Bundesland beziehungsweise Bezirk) aufgelistet.

15. November 2021: Vorerst nur teilweise Aufstallpflicht in Niedersachsen

Niedersachsen sieht noch von einer landesweite Stallpflicht für Freilandgeflügel ab. Das teilte das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) mit. 

Allerdings ordnet das Land in den nächsten Tagen zum Schutz des Hausgeflügels vor dem hochansteckenden Geflügelpest-Virus in folgenden Landkreisen und kreisfreien Städten die Aufstallung von Geflügelbeständen - auch Hobbyhaltungen - an, da in diesen Regionen besonders viel Geflügel gehalten wird:

  • Aurich
  • Cloppenburg
  • Emsland
  • Diepholz
  • Grafschaft Bentheim
  • Stadt und Landkreis Oldenburg
  • Vechta

In den vom Vogelzug besonders stark betroffenen Landkreisen Ammerland, Cuxhaven, Friesland, Leer, Osterholz, Stade, Verden, Wesermarsch, Wittmund, und den Städten Emden und Wilhelmshaven wird voraussichtlich ab Mittwoch, den 17. November, eine kreisweite Aufstallung angeordnet. Darüber hinaus soll es Teil-Aufstallungen in Harburg und Rotenburg geben.

Eine aktuelle Karte mit den geltenden Aufstallungsgeboten finden Sie unter: www.tierseucheninfo.niedersachsen.de.

5. November 2021: Hamburg erlässt Stallpflicht ab Samstag

Die Zahl der Wildvögel bei denen der hochansteckende Geflügelpesterreger nachgewiesen wurde nimmt in Norddeutschland zu. In Hamburg gibt es bislang noch keinen Fall. Zum Schutz der Geflügelbestände gilt ab Samstag, 6. November 2021 deshalb eine Stallpflicht für Geflügel. Sie betrifft Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Diese dürfen bis auf weiteres nur in geschlossenen Ställen oder in entsprechend gesicherten Vorrichtungen gehalten werden. Die Stallpflicht gilt unabhängig von der Betriebsart oder -größe. Davon betroffen sind auch Hobbyhaltungen. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

Zudem können tote Wildvögel in Hamburg bei einer dafür extra eingerichteten Hotline rund um die Uhr gemeldet werden. Diese werden dann eingesammelt und zur Untersuchung gebracht. 

6. Juni 2021: Niedersachsen verkündet Ende der Vogelgrippe

Die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast hebt den Krisenfall für Niedersachsen auf. Die Vogelgrippe (Geflügelpest) sei in Niedersachsen vorerst ausgestanden, die letzte Sperrzone konnte am 7. Juni aufgehoben werden. Das Ministerium erklärt sie in Niedersachsen somit als erloschen.

Niedersachsen war bundesweit besonders stark von der Seuche betroffen. Es mussten rund  über 1 Mio. Tiere getötet werden. Die ersten Fälle traten im November 2020 auf, daraufhin hatte Ministerin Otte-Kinast am 22. Dezember 2020 den Seuchenfall ausgerufen.

19. Mai 2021: NRW hebt Aufstallpflicht auf

Das Landwirtschaftsministerium in Nordrhein-Westfalen (NRW) hebt die im April angeordnete Aufstallungspflicht für Hausgeflügel auf. Für die Geflügelhalter in den betroffenen Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster bedeutet dies, dass sie seit Montag (17. Mai 2021) ihre Tiere wieder draußen halten dürfen.

Auch hier warnt allerdings Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser, dass es für eine vollständige Entwarnung noch zu früh sei, auch wenn die Zahl der mit der Wildvogelpest infizierten Tiere erfreulicherweise weiterhin stark rückläufig ist.

Sie betont, dass Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz unserer Hausgeflügelbestände weiterhin zwingend zu beachten seien. Seit dem 15. April 2021 ist in den nordrhein-westfälischen Hausgeflügelhaltungen kein Fall von Geflügelgrippe mehr aufgetreten. Auch bei Wildvögeln in Nordrhein-Westfalen wird das Virus nur noch sporadisch nachgewiesen.

18. Mai 2021: Gefahr der Vogelgrippe in Deutschland sinkt

Viele Landkreise in Deutschland haben die Aufstallungspflicht für Geflügel wieder aufgehoben, da die Nachweise der Geflügelpest rückläufig sind. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hatte bereits Ende April das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen von hoch auf mäßig zurückgestuft.

In der vergangenen Woche wurde im Tierseucheninformationssystem des FLI nur noch ein amtlicher Virusnachweis bei Nutzgeflügel gemeldet. Noch keine Entwarnung will allerdings der Vorsitzende des Tierseuchenausschusses im Landvolk Niedersachsen, Georg Meiners, geben. Er mahnte: „Geflügelhalter, auch die aus dem Nebenerwerb und Hobbybereich, müssen die strikten Schutzmaßnahmen unbedingt weiter einhalten.“

Das kalte Frühjahr kann nach Einschätzung von Meiners dazu beitragen, dass die Geflügelpestwelle nur langsam abebbt. Laut FLI ist der Frühjahrsvogelzug nordischer Wasservögel nach wie vor noch nicht ganz abgeschlossen, obwohl sich große Wasservogelansammlungen aufgelöst haben.

Nicht nur in Niedersachsen, sondern auch in mehreren europäischen Ländern würden immer noch Ausbrüche gemeldet, wenn auch deutlich weniger als zuvor.

Mit Material von AgE

05. Mai 2021: Lockerungen der Stallpflicht in diesen Landkreisen

In Schleswig-Holstein, Brandenburg und Thüringen wurde die Stallpflicht, die aufgrund der Vogelgrippe seit mehreren Wochen herrscht, in Teilen aufgehoben beziehungsweise gelockert. Für die Bundesländer gilt Folgendes: 

  • Brandenburg: Die Stallpflicht für Geflügel ist seit Dienstag, dem 04. Mai, vollständig aufgehoben, da seit zwei Wochen keine Vogelgrippe-Ausbrüche bei Wildvögeln und Hausgeflügel nachgewiesen wurde; strenge Biosicherheitsmaßnahmen sowie ein Wildmonitoring werden jedoch fortgeführt
  • Schleswig-Holstein:  Die Zahl der Geflügelpestfälle in Schleswig-Holstein hat abgenommen, daher soll das Infektionsrisiko in den einzelnen Landkreisen neu bewertet werden; in den Landkreisen Pinneberg, Plön, Nordfriesland und Ostfriesland wurde die Aufstallpflicht bereits Ende April angepasst 
  • Thüringen: In Thüringen hat nun auch der letzte Landkreis (Hildburghausen) die Stallpflicht für Geflügel aufgehoben - ab Heute, dem 05. Mai, ist die Aufstallungspflicht im Bundesland Thüringen somit vollständig aufgehoben; bereits Ende April konnte in vielen Landkreisen das Geflügel wieder ins Freie
Mit Material von MSGIV, TMASGFF, mdr, MELUND

30. April 2021: Stallpflicht in Bayern aufgehoben

Am 29. April hat Bayern die landesweite Stallpflicht aufgehoben. Ab sofort gilt nur noch regional begrenzt die Aufstallpflicht, nach einem nachgewiesenen Fall von Vogelgrippe. 

Mit Material von Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

30. April 2021: Sachsen und Dresden hebt die Stallpflicht auf

In Sachsen und Dresden wurde die Stallpflicht nach 5 Monaten aufgehoben. 

22. April 2021: Aufstallungsgebot in Mecklenburg-Vorpommern weitestgehend aufgehoben

Die Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern haben die Aufstallpflicht für Geflügel weitestgehend wieder aufgehoben. Ausgenommen davon ist der Landkreis Rostock, in dem noch bis Ende des Monats zwei Restriktionsgebiete aufgrund von Vogelgrippe-Ausbrüchen bestehen.

Da es seit mehr als zwei Wochen keinen positiven Befund bei Wildvögeln und seit mehr als drei Wochen keinen Ausbruch der Krankheit bei Hausgeflügel mehr gegeben hat, scheint sich das Seuchengeschehen in Mecklenburg-Vorpommern deutlich abgeschwächt zu haben, so Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Er führte aus, dass die Seuche allein in Mecklenburg-Vorpommern einen wirtschaftlichen Schaden von rund 5,7 Mio. Euro verursacht hat.

Mit Material von Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg Vorpommern

30. März 2021: in diesen Landkreisen in Thüringen gilt die Stallpflicht

Aufgrund der jüngsten Vogelgrippe-Ausbrüche in mehreren Landkreise in Thüringen gilt in folgenden Gebiete die Stallpflicht: 

  • Stallpflicht in Weimar im gesamten Stadtgebiet seit dem 30. März 
  • Stallpflicht in Erfurt in Bindersleben, Schmira, Hochheim, Bischleben-Stedten sowie Brühlervorstadt seit dem 29. März 
  • Stallpflicht im Weimarer Land und im Kreis Gotha seit dem 27. März 
  • Stallpflicht in Sömmerda und Saalfeld-Rudolstadt seit dem 26. März
  • Stallpflicht im Saale-Holzland-Kreis und in Jena seit dem 25. März
  • Stallpflicht im Unstrut-Hainich-Kreis seit dem 13. März wieder in Kraft 

Gestern, am 29. März, hatte bereits der Landestierseuchenkriesenstab getagt und sich gegen eine landesweite Stallpflicht entschieden. 

Mit Material von MDR, TMASGFF

24. März 2021: Stallpflicht im Umland von Hannover und in Münster

Ab heute, 24. März 2021, gilt in 20 Umlandkommunen außerhalb von Hannover die Stallpflicht. Insgesamt sind 2.400 Geflügelhalter betroffen. Niedersachsen ist bislang besonders stark von der Vogelgrippe betroffen.

Nach einem Verdachtsfall der Vogelgrippe in einem Handorf, Münster, gilt eine sofortige Stallpflicht für einzelne Geflügelhalter. Diese werden vom Krisenstab kontaktiert. Sofern der Verdachtsfall vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt wird, kann eine stadtweite Stallpflicht angeordnet werden. 

Mit Material von ndr, aho

22. März 2021: In Hamburg gilt weiterhin die Stallpflicht

Auf Nachfrage einer Leserin, haben wir die Regelungen für Hamburg überprüft. Dort gilt seit November 2020 die Stallpflicht. 

3. März 2021: Stallpflicht im Regierungsbezirk Detmold

Wie die AHO berichtet besteht einem Geflügelbetrieb im Kreis Gütersloh und in einer Hobbyhaltung im Kreis Paderborn der Verdacht der Vogelgrippe. Die Tiere zeigen Grippesymptome. Die Bestätigung durch das FLI steht noch aus. Im gesamten Regierungsbezirk Detmold gilt die Stallpflicht.

Nach dem ersten Nachweis von Geflügelpest bei zwei Wildgänsen im Kreis Kleve im November, verzichtete das Bundesland Nordrhein-Westfalen auf ein Aufstallungsgebot. Die Prävention vor Vogelgrippe stünde noch im Vordergrund. Daran hat sich bisher nichts geändert: Es gebe nach wie vor keine landesweite Stallpflicht, wie das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) gegenüber agrarheute bestätigt. Bisher sind vor allem im Westen des Bundeslandes bei verendeten Wildvögeln in Gebieten mit niedriger Hausgeflügeldichte Infektionen nachgewiesen worden.

 

2. März 2021: betroffene Gebiete in Niedersachsen

Die Stallpflicht für Freilandgeflügel in einigen Landkreisen Niedersachsens gilt weiterhin. Darauf verständigten sich am 1. März das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) in enger Abstimmung mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) und den Landkreisen, den kreisfreien Städten sowie der Region Hannover und dem Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.

Nach zahlreichen weiteren bestätigten Vogelgrippe-Fällen vor allem im westlichen und nördlichen Niedersachsen gelten im Bundesland inzwischen weitgehend Aufstallungsgebote. Nur die Kreise Celle, Holzminden und die Region im äußersten Südosten Niedersachsens von Göttingen bis Wolfsburg sind von den Maßnahmen bislang nicht betroffen (siehe dazu die Grafik des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vom 3. Februar).

Für die Regionen Hannover, Schaumburg, Gifhorn, Uekzen und Lüneburg gilt eine Teil-Aufstallungspflicht, in den übrigen Kreisen des Bundeslandes sind einzelbetriebliche Maßnahmen angeordnet. Überwiegend entfallen die aufgetreten Fälle auf Wildvögel, vor allem im Oldenburger Land und in der Region Cloppenburg ist aber auch Hausgeflügel betroffen (siehe Grafik HPAI-Fälle in Deutschland des FLI vom 22. Februar)."

27. Februar 2021: Stallpflicht im Landkreis Würzburg in Baden-Württemberg

Im Landkreis Würzburg wurde am Donnerstag, dem 25. Februar 2021, ein Verdacht auf Geflügelpest amtlich bestätigt. Von dem Sperrbezirk und dem Beobachtungsgebiet ist teilweise auch der südliche Main-Tauber-Kreis betroffen. Dort gilt laut Allgemeinverfügung des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis seit 26. Februar die Stallpflicht.

26. Februar 2021: In diesen Gebieten gilt in Brandenburg die Aufstallpflicht

In einem gewerblichen Nutzgeflügelbestand im Landkreis Uckermark ist der Geflügelpesterreger H5N8 (Vogelgrippe/Geflügelpest) am 22. Februar nachgewiesen worden. Es ist der siebte Fall von Geflügelpest in einem Nutzgeflügelbestand im Land Brandenburg und der dritte im Landkreis Uckermark innerhalb weniger Wochen.

In den Risikogebieten gilt die Stallpflicht seit dem 13. Dezember 2020.

26. Februar 2021: Kreise in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gilt bereits seit November 2020 eine landesweite Stallpflicht. Diese solle auch weiter fortbestehen, wie ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums Anfang Februar gegenüber der Deutschen Presse-Agentur betonte. Geflügelhalter können zwar bei den zuständigen Veterinärämtern Ausnahmegenehmigungen von der Aufstallungspflicht beantragen. Vor allem an der Westküste des Bundeslandes sind jedoch seit der Einführung der Auflagen weitere Fälle der Geflügelpest aufgetreten.

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat gegen Ende des Jahres Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln aus neun Kreisen (Nordfriesland, Dithmarschen, Pinneberg, Rendsburg-Eckernförde, Steinburg, Herzogtum Lauenburg, Segeberg, Ostholstein und Plön) bestätigt. Die Gesamtzahl seit Beginn des Geschehens stieg damit auf etwa 15.700 Wildvögel, wie das FLI Ende Dezember 2020 bilanzierte. Auch Hausgeflügel ist betroffen: Zum Jahreswechselt mussten in einer Gänsehaltung im Kreis Dithmarschen 1.800 Tiere getötet werden.

26. Februar 2021: Kreise in Mecklenburg-Vorpommern mit Stallpflicht

Am 25. Februar wurde ein neuer Fall aus dem Landkreis Rostock gemeldet. Im Landkreis Rostock und Vorpommern Rügen gilt die Stallpflicht, ebenso im Landkreis Vorpommern Greifswald.

Nachdem am 26.01.2021 in einer Putenhaltung in Glasin Ortsteil Perniek (Landkreis Nordwestmecklenburg) der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt wurde, hatte der Landkreis am Folgetag eine Allgemeinverfügung (Nr. 6) erlassen, mit der Schutzmaßnahmen in einem festgelegten Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet angeordnet wurden. Seitdem wurden im Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet keine weiteren Fälle der Tierseuche festgestellt. Der Landkreis hebt deshalb den Sperrbezirk mit Wirkung zum 19.02.2021 auf. 

Bei Gadebusch wurde 29.12.2020, in einer privaten Hobbyhaltung mit 52 Stück Geflügel das Vorliegen der Geflügelpest durch den Amtstierarzt amtlich festgestellt. Zum Schutz hat der Landkreis um den Bestand einen Sperrbezirk von 3 km und ein Beobachtungsgebiet von 10 km festgelegt. Hier gelten spezielle Vorschriften, was das Betreten der Bestände und die Vermarktung von Produkten betrifft. Darüber hinaus gilt im Sperrbezirk die Stallpflicht (außer Tauben) bzw. ist nur die Haltung in Wildvogel sicheren Volieren möglich.

Der Landkreises Ludwigslust-Parchim hat eine Allgemeinverfügung über die Festlegung eines Sperrbezirks und eines Beobachtungsgebietes nach dem Ausbruch der Geflügelpest vom Subtyp H5N8 bei Hausgeflügel im Landkreis Ludwigslust-Parchim festgelegt. 

26. Februar 2021: acht Gebiete in Bayern mit Stallpflicht

Die Geflügelpest breitet sich in Bayern weiter aus. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) teilte mit, dass im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen erstmals bei einer am 6. Februar 2021 mit auffälligen Symptomen verendeten Graugans das Virus der Geflügelpest (Subtyp H5N8) nachgewiesen wurde

Wie der bayerische Bauernverband (BBV) auf seiner Internetseite schreibt, herrscht aufgrund infizierter Wildvögel Stallpflicht für Geflügel in den Landkreisen: 

  • Starnberg,
  • Passau,
  • Rottal-Inn,
  • Landsberg am Lech und
  • Haßberge
  • Landkreisen Bayreuth
  • Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
  • Landkreis Erlangen-Höchstadt und Stadtgebiet

26. Februar 2021: Stallpflicht in fünf Landkreisen in Thüringen

In Thüringen wird die Stallpflicht nach und nach aufgehoben. In folgenden Regien gilt sie aber laut mdr noch:

  • Kyffhäuserkreis
  • Altenburger Land
  • Saale Holzland Kreis
  • Wartburgkreis
  • Gotha

Kommentar

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