Wegen der Ausbreitung der Vogelgrippe will Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt noch in dieser Woche eine Eilverordnung erlassen, mit der auch kleinere Betriebe verpflichtet werden, Biosicherheitsmaßnahmen zu treffen. Bisher gelten diese Vorgaben nur für Betriebe mit mehr als 1.000 Stück Geflügel. Nach ersten Erkenntnissen stammt der Erreger aus Russland und Gebieten der Mongolei.
In vielen Bundesländer und einzelnen Regionen gilt die Stallpflicht. In Schleswig Holstein gelten ab Donnerstag auch für kleinere Betriebe (unter 1.000 Tiere) strenge Anforderungen. Die entsprechende Allgemeinverfügung wird am 16. November in einem Sonderamtsblatt veröffentlicht und tritt am darauffolgenden Tag in Kraft.
Biosicherheitsmaßnahmen auch für kleine Betriebe
Die Ausweitung der Biosicherheitsmaßnahmen für kleinere Betriebe entspricht auch dem Beratungsergebnis der Task Force Tierseuchenbekämpfung. Die Task Force Tierseuchenbekämpfung hat am 15. November unter Vorsitz des Bundes getagt. Der Zentrale Krisenstab Tierseuchen hatte den Auftrag erteilt, die Maßnahmen zur Abwehr der Vogelgrippe in den Ländern abzustimmen.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Länder risikoorientiert Gebiete festgelegt haben, in denen die Aufstallung des Geflügels verfügt wird. Diese Gebiete können ganze Länder umfassen, wie z.B. in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, oder spezifische Gebiete, wie z.B. die Uferzonen von großen Gewässern.“
Beispiele für Biosicherheitsmaßnahmen:
- keine unbefugten Personen in den Stall lassen
- der Tierhalter soll Schutzkleidung tragen (insbesondere Schuhe und Kittel), um nichts einzuschleppen
- Möglichkeit zum Waschen und zur Desinfektion der Hände und der Stiefel
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.