Bei einem Geflügelbetrieb in Lähden des Landkreises Emsland in Niedersachsen ist die Vogelgrippe zunächst bei einer Eigenkontrolle festgestellt und später amtlich bestätigt worden. Es handelt sich dabei um das hochpathogene Influenza A Virus des Subtyps H5N1. Der Landkreis Emsland hat bereits die entsprechenden Maßnahmen zur Räumung des Bestandes eingeleitet und durchgeführt. Nachfolgend wird der betroffene Betrieb gereinigt und desinfiziert.
Stallpflicht für 171 Betriebe im Emsland
Von den jetzt durch den Landkreis Emsland in einer tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung festgelegten Restriktionszonen (Schutz- und Überwachungszone) sind insgesamt 171 Betriebe, davon 86 gewerbliche Betriebe, mit insgesamt über 3,1 Mio. Geflügel betroffen. Die Allgemeinverfügung tritt am Dienstag, 4. Januar in Kraft. Im Einzelnen befinden sich drei gewerbliche Betriebe mit rund 122.000 Stück Geflügel sowie sieben Hobbybetriebe mit über 240 Stück Geflügel in der Schutzzone. In der Überwachungszone liegen 83 gewerbliche Betriebe mit über 3 Mio. Stück Geflügel sowie 78 Hobbyhalter mit über 2080 Stück Geflügel. Auf Grund der Lage des Ausbruchsbetriebs ist der angrenzende Landkreis Cloppenburg von beiden Restriktionszonen ebenfalls betroffen.
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