In Schleswig-Holstein erstmals in einem Hausgeflügelbestand in Europa eine neue Variante der Vogelgrippe festgestellt worden. Wie das Landwirtschaftsministerium am Montag mitteilte, wies das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bei Tieren aus einem Putenzuchtbetrieb im Kreis Steinburg den hochpathogenen Erreger des Subtyps H5N5 nach. In zwei Haltungen müssen demnach zusammen mindestens 18.400 Tiere getötet werden.
Mischvirus auf Basis H5N8
Mit dem Virus sei nach FLI-Einschätzung genauso umzugehen wie mit dem bisher wiederholt aufgetretenen hochaggressiven Subtyp H5N8, sagte eine Ministeriumssprecherin. H5N5 sei bisher nur bei Wildvögeln in den Niederlanden, in Montenegro, Italien und Kroatien sowie jetzt auch bei einer Nonnengans in Brunsbüttel festgestellt worden, aber noch nie in einer geschlossenen Anlage wie nun im südwestlichen Schleswig-Holstein.
Nach Einschätzung des FLI handelt es sich in dem neuen Fall um ein Mischvirus, das auf Basis des ursprünglichen H5N8 entstanden sei.
Vermutlich weitere Betriebe betroffen
In zwei anderen Haltungen des Betriebs im Kreis Steinburg wurde bisher kein entsprechendes Virus festgestellt. Aus Sicht von Landrat Torsten Wendt ist es aber hoch wahrscheinlich, dass auch diese Haltungen betroffen sein werden. «Dieser Betrieb arbeitet hochprofessionell und extrem zuverlässig», sagte Wendt. Der Virus-Ausbruch dort sei eine Katastrophe. Der Betrieb hielt bisher insgesamt rund 33.000 Puten.
50 % der Tiere verendet
In der ersten betroffenen Haltung mit rund 3.400 Tieren waren am Samstag erste Tiere gestorben, innerhalb von 48 Stunden war mehr als die Hälfte verendet. An einer nahegelegenen Haltung des Betreibers mit etwa 15.000 Tieren wurden die ersten Puten am Montagmorgen verendet aufgefunden. Wie das Virus in die Anlage gelangte, blieb zunächst unklar.
Sperrbezirk im Kreis Steinburg
Der Kreis Steinburg richtete einen Sperrbezirk von mindestens drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet von weiteren mindestens sieben Kilometern ein. Um das Risiko einer Virus-Ausbreitung so weit wie möglich zu verringern, gelten die strengen Schutzvorkehrungen wie Stallpflicht und Maßnahmen zur Biosicherheit weiterhin.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.