In einer Hühnerhaltungsanlage in Schleswig-Holstein brach am Wochenende die Vogelgrippe H5N8 aus. Alle Tiere mussten der Geflügelpest-Verordnung entsprechend getötet werden. Mit der Keulung der 30.000 Hühner war am Sonntag begonnen worden. Die Behörden gingen davon aus, dass die Tötung durch ein unter Strom gesetztes Wasserbad bis in die frühen Morgenstunden des Montags dauern würde. Nach der Keulung der Tiere sollen die Ställe gereinigt und desinfiziert werden.
In dem Zuchtbetrieb für Bruteier in Grumby hatte das Friedrich-Loeffler-Institut als nationales Referenzlabor zuvor die hochansteckende H5N8-Variante nachgewiesen.
"Dass der gesamte Bestand getötet werden muss, ist hart, aber notwendig, um die Ausbreitung der Geflügelpest nach Möglichkeit einzudämmen", erklärte Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Der Betrieb ist bundesweit die erste Massentierhaltung, die von der aktuellen Vogelgrippe-Epidemie betroffen ist. Habeck nannte die Situation besorgniserregend. "Wir können nach wie vor nur hoffen, dass dies ein Einzelfall ist."
Herkunft des Erregers noch unklar
Wie der Erreger in den von der Außenwelt abgeschotteten Bestand gelangen konnte, ist unklar. Experten suchen noch nach der Ursache für den Ausbruch der Vogelgrippe. Dazu werde ein Team vom Friedrich-Loeffler-Institut auf dem Hof in Grumby erwartet, teilte das Landwirtschaftsministerium in Kiel mit.
Der Betrieb ist bundesweit die erste Massentierhaltung, die von der aktuellen Vogelgrippe-Epidemie betroffen ist. Es gebe jede Menge Spekulationen, sagte Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Um den Hof wurde ein Sperrbezirk von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet von weiteren sieben Kilometern eingerichtet.
Mit dem Herzogtum Lauenburg ist in Schleswig-Holstein ein weiterer Kreis von der Vogelgrippe bei Wildvögeln betroffen. Damit ist die ansteckende Tierkrankheit jetzt in sechs Kreisen des Landes aufgetreten.
Auch in Sachsen erster Fall von Vogelgrippe
Seit Sonntag gibt es auch in Sachsen einen ersten Vogelgrippe-Fall. Eine am Freitag am Cospudener See bei Leipzig gefundene Wildente habe den H5-Virus, sagte ein Stadtsprecher. Das hätten erste Untersuchungen ergeben. Ob es sich dabei jedoch um den aggressiven Typ H5N8 handle, sei noch unklar.
Angesichts der Ausbreitung der Vogelgrippe berief Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) den Zentralen Krisenstab Tierseuchen ein. In einer ersten Sitzung wurde ein bundesweit einheitliches Vorgehen zum Schutz vor der Geflügelpest beschlossen.
Es solle überall dort die Stallpflicht für Geflügel angeordnet werden, wo die Wahrscheinlichkeit eines Eintrages der hochansteckenden H5N8-Variante hoch ist, teilte das Ministerium mit. "Das sind insbesondere Feuchtgebiete, Rastgebiete von Zug- und Wildvögeln, aber auch Gebiete mit einer hohen regionalen Dichte von Geflügelbetrieben."
Stallpflicht-Zonen sollen Ausbreitungsgefahr eindämmen
Mit den Stallpflicht-Zonen soll eine Ansteckung über Kot oder verunreinigtes Wasser verhindert werden. In Mecklenburg-Vorpommern muss Geflügel von diesem Montag an in Ställen gehalten werden.
In Nordrhein-Westfalen soll von Dienstag an in bestimmten Risikoregionen eine Stallpflicht gelten.
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