Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Vogelgrippe-Verordnung greift

Vogelgrippe H5N8 nachgewiesen: Aufstallungsgebot in Schleswig-Holstein

Zwei Reiherenten im Wasser
am Dienstag, 08.11.2016 - 16:45 (Jetzt kommentieren)

Der Verdacht hat sich bestätigt: In Schleswig-Holstein ist bei mehreren verendeten Wildvögeln erstmals der Vogelgrippe-Erreger des Subtyps H5N8 nachgewiesen worden. Sperrbezirke werden unverzüglich eingerichtet.

Die am Großen Plöner See und kleineren Seen in der Umgebung in Schleswig-Holstein gefundenen mehr als 100 toten Wasservögel sind am Vogelgrippe-Erreger des Subtyps H5N8 verendet. Eine entsprechende Bestätigung erhielt das Landwirtschaftsministerium des Bundeslandes am Dienstag vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI), dem nationalen Referenzlabor für aviäre Influenza.

Die in der Vogelgrippe-Verordnung vorgesehenen Maßnahmen wie die Errichtung von Sperrbezirken mit Beschränkungen für Geflügelhalter werden unverzüglich eingeleitet. Zudem müssen Tiere in Freilandhaltung landesweit aufgestallt werden.

"Das akute Krankheitsgeschehen bei den Wildvögeln ist in dieser massiven Ausprägung besorgniserregend. Der Befund ist Anlass für extrem hohe Wachsamkeit. Wir müssen den Schutz der Geflügelbestände im Land vor einem möglichen Eintrag des Virus verstärken - in enger Abstimmung mit den Kreisveterinärbehörden", sagte Landwirtschaftsminister Robert Habeck.

FLI bestätigt ersten Verdacht

Seit dem Wochenende waren am Großen Plöner See und kleineren Seen in der Umgebung mehr als 100 tote Wasservögel (Reiherenten, Blässhühner, Möwen, Gänse, Schwäne) aufgefunden worden. Mehrere dieser Vögel wurden zunächst am Montag im Landeslabor Schleswig-Holstein untersucht. Anschließend wurden die Befunde im nationalen Referenzlabor bestätigt, der festgestellte Subtyp wurde näher charakterisiert.

Erst mit der Bestätigung durch das FLI ist das Geflügelpest-Virus amtlich festgestellt und die vorgesehenen Schritte können eingeleitet werden.

Am Montag war zudem gemeldet worden, dass in Polen mehr als 70 Wildenten und Möwen verendet aufgefunden wurden. Auch hier wurde der hochpathogene Influenza-A-Subtyp H5N8 nachgewiesen. Das polnische Veterinäramt schloss einen Zusammenhang zu den jüngst entdeckten Vogelgrippe-Fällen in Deutschland nicht aus. Die Ausbreitung des Virus sei durch die Wanderung der Zugvögel nicht zu kontrollieren.

Sperr- und Beobachtungsgebiete für Hausgeflügel müssen eingerichtet werden

Das Veterinäramt des Kreises Plön richtet nun nach den Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung einen Sperrbezirk von mindestens drei und ein Beobachtungsgebiet von mindestens weiteren sieben Kilometern um die jeweilige Fundstelle der Wildvögel ein. In diesen Gebieten gelten Beschränkungen für Geflügelhaltungen:

  • Geflügel muss aufgestallt werden und darf vorübergehend nicht verbracht werden (Sperrbezirk: 21 Tage; Beobachtungsgebiet: 15 Tage).
  • Die Bestände im Sperrbezirk müssen regelmäßig klinisch untersucht und es müssen Proben genommen werden.
  • Zudem gelten strenge Biosicherheitsmaßnamen (Stallhygiene, Reinigung, Desinfektion).

In den Gebieten befinden sich sowohl große Tierhaltungen als auch viele Kleinstbestände. Bisher nicht gemeldete Geflügelhalter sollten sich kurzfristig beim Veterinäramt melden und ihre Geflügelhaltung dort anzeigen. Die genaue Kulisse der Zonen wird durch die zuständigen Kreisveterinärbehörden festgelegt, die betroffenen Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen informiert.

Aufstallungsgebot im gesamten Land

Zum Schutz der Tierbestände wird zudem im gesamten Land ein Aufstallungsgebot erlassen. Grund sei, dass verschiedene Wildvogelarten betroffen sind, die nicht nur am Wasser bleiben. Zudem können Greifvögel und andere Vögel infizierte Tiere fressen und so das Virus weitertragen.

"Mir ist bewusst, dass eine Stallpflicht für viele Geflügelhalter ein harter Eingriff ist. Aber der Ausbruch in einem Bestand hätte noch gravierendere Folgen. Um die Tierseuche dann zu bekämpfen, müsste in solchen Fällen der gesamte Bestand gekeult werden. Daher werden die Kreise in Abstimmung mit dem Ministerium als Fachaufsicht unverzüglich die entsprechenden Anordnungen erlassen. Wir müssen einer Infektion der Bestände so gut wie möglich vorbeugen" erklärte Habeck die Maßnahmen.

"Wir appellieren zudem an alle Geflügelhalter im Land, penibel auf die ohnehin bestehenden Vorsichtmaßnahmen zu achten", führt der Minister weiter aus. Dazu gehören die strenge Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen im Land und die Ausschlussdiagnostik von Geflügelpest bei unbekannten Krankheitsgeschehen im Bestand. Zudem rät das Ministerium davon ab, derzeit Gelfügelausstellungen zu veranstalten.

Mit Material von MELUR Schleswig-Holstein

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...