
Das Beobachtungsgebiet im Landkreis Emsland wurde aufgehoben und der Ausbruch der hochansteckenden Vogelgrippe-Variante H5N8 als beendet erklärt. "Umfangreiche Untersuchungen haben bislang keine weiteren Vogelgrippe-Fälle in Nutzgeflügelhaltungen bestätigt", zeigte sich Landwirtschaftsminister Christian Meyer erleichtert. Bis auf eine Möwe im Januar seien auch keine weiteren infizierten Wildvogelfunde festgestellt worden.
Die Stallpflicht gilt jedoch weiterhin. Nur in den Landkreisen Cuxhaven und Verden wurde die Stallpflicht vor kurzem aufgehoben. In den südlichen und östlichen Kreisen wie Rotenburg ist man zu einer teilweisen Aufstallung übergegangen, d.h. eine Stallpflicht gilt nur in Gebieten mit hoher Wildvogeldichte.
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Kein Befund bei Wildvögeln
Im vergangenen Jahr sind in Niedersachsen insgesamt 839 Wildvögel auf HPAI hin untersucht worden, jedoch alle ohne einen Vogelgrippe-Befund. Von einer sehr hohen Prävalenz des Geflügelpestvirus in der Wildvogelpopulation ist daher nicht auszugehen. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern hat Niedersachsen das Wildvogelmonitoring nicht reduziert, sondern, im Gegenteil, auf hohem Niveau gehalten. Niedersachsens Landwirtschaftsminister bekräftigte seinen Appell zu erhöhter Wachsamkeit. Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer bittet die Landkreise um eine erneute Risikobewertung bei der Aufstallung von Freilandgeflügel.
950.000 Euro Schadensersatz
Insgesamt wurden im LAVES rund 10.000 Proben untersucht. Im Landkreis Cloppenburg mussten Ende des vergangenen Jahres rund 120.000, im Landkreis Emsland etwa 11.000 Tiere getötet werden. Dafür zahlen die Tierseuchenkasse Niedersachsen und das Land Niedersachsen rund 950.000 Euro.
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