Eier aus Freilandhaltung dürfen EU-weit als solche vermarktet werden, auch wenn die Legehennen aufgrund von Vogelgrippe-Ausbrüchen bis zu 16 Wochen im Stall gehalten werden mussten. Das teilte die EU-Kommission mit.
Bisher durften die Eier von Hennen, die mehr als zwölf Wochen im Stall gehalten wurden, nicht mehr als "Eier aus der Freilandhaltung" etikettiert werden. Um die Eiererzeuger vor wirtschaftlichen Schäden in Zeiten der Vogelgrippe zu bewahren, hat die EU-Kommission die Kennzeichnungsregeln jetzt gelockert
Hohe wirtschaftliche Verluste im Fall der Vogelgrippe verhindern
Die Neuerung wurde im Amtsblatt der EU L 306 veröffentlicht und gilt ab dem 25. November 2017. In der EU werden rund 14 Prozent der Legehennen im Freiland gehalten, mit besonders hohem Anteil in Großbritannien und Irland.
Die Änderung ist eine direkte Reaktion der Europäischen Kommission auf die Bedenken der Legehennenhalter hinsichtlich der potenziellen wirtschaftlichen Verluste für Betriebe mit Freilandhaltung durch die Vogelgrippe.
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