
In dem Geflügelbestand eines Hobbyzüchters mit 40 Tieren im Landkreis Kassel ist das aviäre Influenzavirus Typ A des Subtyps H 5, auch bekannt als Vogelgrippe, festgestellt worden. Es handelt sich laut dem Friedrich Loeffler Institut, dem Nationalen Referenzlabor, um einen so genannten niedrigpathogenen, also weniger krankheitserregenden Typ.
Keine Gefahr für Menschen
Der Bestand wurde durch die zuständigen Behörden des Landkreises Kassel geräumt und ein Sperrgebiet im Umkreis von einem Kilometer eingerichtet. Die Tiere des Bestandes wurden auf der Grundlage der Geflügelpest-Verordnung getötet. Im Sperrgebiet werden Untersuchungen durchgeführt und es darf kein Geflügel transportiert werden. Verlaufen die Untersuchungen 21 Tage nach Reinigung und Desinfektion des Ausbruchsbetriebes negativ, können die Maßnahmen wieder aufgehoben werden.
Hinweise auf eine weitere Verbreitung des Erregers von diesem Bestand liegen nicht vor. Der Betrieb gibt kein Geflügel ab. Für Menschen besteht keine Gefahr.
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