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Geflügel

Vogelgrippe im Landkreis Kassel

am Freitag, 07.12.2012 - 13:31 (Jetzt kommentieren)

Bei einem Geflügelbestand eines Hobbyzüchters im Landkreis Kassel wurde die Vogelgrippe festgestellt. Die Tiere wurden sofort getötet. Für den Menschen besteht keine Gefahr.

In dem Geflügelbestand eines Hobbyzüchters mit 40 Tieren im Landkreis Kassel ist das aviäre Influenzavirus Typ A des Subtyps H 5, auch bekannt als Vogelgrippe, festgestellt worden. Es handelt sich laut dem Friedrich Loeffler Institut, dem Nationalen Referenzlabor, um einen so genannten niedrigpathogenen, also weniger krankheitserregenden Typ.


Keine Gefahr für Menschen

Der Bestand wurde durch die zuständigen Behörden des Landkreises Kassel geräumt und ein Sperrgebiet im Umkreis von einem Kilometer eingerichtet. Die Tiere des Bestandes wurden auf der Grundlage der Geflügelpest-Verordnung getötet. Im Sperrgebiet werden Untersuchungen durchgeführt und es darf kein Geflügel transportiert werden. Verlaufen die Untersuchungen 21 Tage nach Reinigung und Desinfektion des Ausbruchsbetriebes negativ, können die Maßnahmen wieder aufgehoben werden.

Hinweise auf eine weitere Verbreitung des Erregers von diesem Bestand liegen nicht vor. Der Betrieb gibt kein Geflügel ab. Für Menschen besteht keine Gefahr.

Hintergrund:

Es handelt sich hier um aviäre Influenza-A-Viren Subtyp H 5, deren krankmachende Eigenschaften bei Geflügel als niedrig eingeschätzt werden. Die Gefahr besteht in deren Fähigkeit der genetischen Veränderung zum hochpathogenen aviären Influenza-A-Virus Subtyp H 5, der Geflügelpest. Um dem vorzubeugen, müssen befallene Bestände unverzüglich getötet werden.

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