In Neukloster im Landkreis Nordwestmecklenburg konnte heute das hochpathogene H5N8-Virus in einem kleinen Geflügelbestand mit rund 300 Hühnern, Enten und Gänsen amtlich festgestellt werden. Damit sind landesweit mittlerweile insgesamt zehn Nutztierbestände von der hochpathogenen Vogelgrippe H5N8 betroffen und zwei Bestände von einer niedrigpathogenen Form des Virus. Ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet werden vom zuständigen Veterinäramt des Landkreises Nordwestmecklenburg eingerichtet. In vielen weiteren Gebieten gilt die Stallpflicht.
Backhaus fordert konsequente Umsetzung der Stallpflicht
„Das Virus ist noch immer auf dem Vormarsch. In allen Landesteilen werden nach wie vor tote Wildvögel aufgefunden, die nachweislich an der Vogelgrippe verenden. Nun hat es wieder einen Nutztierbestand getroffen. Die Geschehnisse deuten darauf hin, dass wir das Ende der Fahnenstange noch lange nicht erreicht haben. Ich weise deshalb alle Geflügelhalter und alle Rassegeflügel-Züchter erneut daraufhin, dass das landesweite Aufstallungsgebot und die verordneten Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umgesetzt werden müssen, damit sich das Virus nicht unkontrolliert verbreiten kann“, betonte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.
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