Am gestrigen Tage hat das Friedrich-Loeffler-Institut, Insel Riems, zwei Vogelgrippeverdachtsfälle in Sachsen-Anhalt bestätigt. Dabei handelt es sich um einen Nachweis des hochpathogenen Erregers der Vogelgrippe H5 N8 bei einem tot aufgefundenen Schwan im Landkreis Jerichower Land und um einen Seuchenausbruch in einer kleinen Hühnerhaltung im Landkreis Harz. Hier wurde ebenfalls das Vogelgrippevirus vom Subtyp H5 N8 nachgewiesen.
„Aufgrund der neuen Risikolage haben wir sofort entschieden, eine landesweite Stallpflicht von Geflügel anzuordnen, in begründeten Einzelfällen sind jedoch auch Ausnahmen möglich“, informiert Ministerin Dalbert.
Landesweite Stallpflicht in Sachsen-Anhalt
Geflügelhaltungen, die außerhalb von Risikogebieten liegen sind nunmehr auch vom Aufstallungsgebot betroffen. Ausnahmen von diesem Gebot sind bei den Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städte zu beantragen. Bereits am Montag ist entschieden worden, im Land bis auf weiteres keine Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und Tauben zuzulassen.
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