
In Bayern wird ab sofort eine allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet. Das teilte die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf heute in München mit. "Bayern geht entschlossen gegen eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe vor. Im Sinne der Tiergesundheit und der Seuchenbekämpfung ist es jetzt besonders wichtig, eine Ausweitung der Vogelgrippe auf das Hausgeflügel zu verhindern", begründet Scharf die Maßnahme.
Die Stallpflicht setzen die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden durch eine sogenannte Allgemeinverfügung um. Sie gilt zunächst für unbestimmte Zeit. Die Stallpflicht gilt für gewerbsmäßige Geflügelhalter, für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten.
Für öffentliche Geflügelmärkte, Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen sind weitere Maßnahmen in Vorbereitung. Die zuständigen Behörden vor Ort werden die Maßnahme überwachen.
Zudem leitet Bundesagrarminister Schmidt Maßnahmen für eine bundesweite Aufstallpflicht ein.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.