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Baden-Württemberg

Vogelgrippe: Stallpflicht noch im Uferbereich der großen Gewässer

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Redaktion agrarheute, agrarheute
am Dienstag, 14.03.2017 - 11:00 (Jetzt kommentieren)

Die Stallpflicht wegen der Vogelgrippe wird in einigen Regionen Baden-Württembergs zwar gelockert. Im Uferbereich der großen Gewässer bleibt sie allerdings bestehen.

Im Vergleich zu den nördlichen Ländern habe sich die Vogelgrippe-Situation in Baden-Württemberg deutlich entspannt, erklärt Agrarminister Peter Hauk (CDU) heute in Stuttgart. Solange der Vogelzug noch anhalte, könne jedoch keine vollständige Aufhebung der Stallpflicht ermöglicht werden.

"Die Aufstallung wird deshalb in Baden-Württemberg in den Uferbereichen des Bodensees, des Rheins, des Mains, der Donau im Stadtgebiet Ulm sowie im Alb-Donau-Kreis und im Landkreis Sigmaringen, am Federsee sowie an den Ablacher und Sauldorfer Seen mit einer Breite von 500 Metern vom 16. März 2017 bis einschließlich 20. April 2017 verlängert. Zusätzlich wird die Aufstallung im gesamten Gebiet der Stadt Ulm sowie in den an die Stadt Ulm unmittelbar angrenzenden Gemeinden bis einschließlich 24. März 2017 verlängert", erklärte Hauk.

Bundes- und europaweit werden nach wie vor Geflügelpestausbrüche bei Wildvögeln sowie gehaltenen Vögeln und Nutzgeflügel festgestellt. Die Tiergesundheitsexperten empfehlen daher weiterhin die risikoorientierte Aufstallung von gehaltenen Vögeln und Nutzgeflügel in Deutschland.

Vogelgripe: 'Risiken nicht unterschätzen'

"Auch wenn wir die Aufstallung lockern, dürfen wir die nach wie vor bestehenden Risiken nicht unterschätzen. Deshalb gelten unabhängig davon die Regelungen der Geflügelpest-Verordnung zu den vorbeugenden Biosicherheits-/Hygienemaßnahmen und sonstigen Verpflichtungen der Tierhalterinnen und Tierhalter (Dokumentations- und Untersuchungs- und Mitteilungspflichten) ohne zeitliche Befristung fort", betonte der Minister.

Für kleine Geflügelhaltungen gelten bis einschließlich zum 20. Mai 2017 die Anforderungen an die Biosicherheitsmaßnahmen nach der Bundesverordnung über besondere Schutzmaßnahmen in kleinen Geflügelhaltungen. „Ich appelliere an alle Geflügelhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz ihrer Tiere weiterhin konsequent anzuwenden".

In den zurückliegenden Monaten konnte beobachtet werden, dass vor allem Putenhaltungen durch das Virus gefährdet sind. "Deshalb sind bei diesen Beständen die Biosicherheitsmaßnahmen von besonderer Bedeutung und aus diesem Grund würde Baden-Württemberg auf diesen Bereich einen Fokus legen", betonte der Minister weiter.

Tierseuchen: Biosicherheitsmaßnahmen werden überprüft

Neben den derzeit ergriffenen Maßnahmen wird sich Baden-Württemberg auf künftige Tierseuchengeschehen bei Wildvögeln wie folgt vorbereiten:

  1. Die Task Force Tierseuchenbekämpfung Baden-Württemberg wurde vom Minister gebeten, die Konzepte der Biosicherheitsmaßnahmen und deren Umsetzung in Putenhaltungen, sowie bei Lieferanten und Transporteuren, in enger Abstimmungen mit den Veterinärämtern, dem Geflügelgesundheitsdienst der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg und den Betreuungstierärzten der Betriebe zu überprüfen. Sie sollen die Tierhalter sowie die vor- und nachgelagerten Bereiche über Verbesserungsmöglichkeiten der Biosicherheitsmaßnahmen beraten, um die Einschleppung von Tierseuchenerregern in die Tierhaltungen auch künftig möglichst zu verhindern.
  2. Die Aufstallung von Hobby- und Rassegeflügel gestaltete sich nach Mitteilung der Tierhalterinnen und Tierhalter in diesem Winter als besonders schwierig. Ziel des Ministers sei es daher, hier mittel- und langfristig Änderungen zu bewirken, damit die Tiere trotz einer künftig notwendigen Aufstallung wenigstens die Möglichkeit zum begrenzten Auslauf ins Freie haben. Die berührten Verwaltungen werden daher gemeinsam mit der Rassegeflügelzucht Empfehlungen bzw. Hinweise zur Gestaltung von Schutzvorrichtungen erstellen, damit die Tiere künftig bei einem Tierseuchengeschehen bei Vögeln die Möglichkeit zum Aufenthalt im Freien haben und nicht ausschließlich in Ställen gehalten werden müssen.
Mit Material von MLR Baden-Württemberg

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